Polizeistiftung Schweiz
ActiveUID / VAT
CHE-110.384.240 MWST
Commercial Register Number
CH-150-7000039-8
Seat
Stans
Purpose
Die Stiftung bezweckt, Mitglieder von kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder deren Angehörige durch Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied des betreffenden Polizeikorps in Ausübung einer Dienstpflicht einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten hat. Im Weiteren können auch unverschuldete soziale Härtefälle gemildert werden, die bei einem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind. Ferner bezweckt die Stiftung, soziale Härtefälle von Angehörigen zu mildern, sofern der Härtefall durch Tod oder Invalidität der oben erwähnten Destinatäre entstanden ist. Der Stiftungsrat kann die Gewährung von Zuwendungen jederzeit frei widerrufen; es besteht auf Zuwendungen kein Rechtsanspruch der Destinatäre.
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Polizeistiftung Schweiz?
Polizeistiftung Schweiz is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Polizeistiftung Schweiz?
The UID (VAT) number of Polizeistiftung Schweiz is CHE-110.384.240.
Where is Polizeistiftung Schweiz located?
Polizeistiftung Schweiz is located in Stans with its registered address at Kreuzstrasse 1, Polizeigebäude, 6370 Stans.
What is the legal form of Polizeistiftung Schweiz?
Polizeistiftung Schweiz is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Polizeistiftung Schweiz?
Die Stiftung bezweckt, Mitglieder von kantonalen, regionalen und kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder deren Angehörige durch Gewährung von einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass das Mitglied des betreffenden Polizeikorps in Ausübung einer Dienstpflicht einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten hat. Im Weiteren können auch unverschuldete soziale Härtefälle gemildert werden, die bei einem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind. Ferner bezweckt die Stiftung, soziale Härtefälle von Angehörigen zu mildern, sofern der Härtefall durch Tod oder Invalidität der oben erwähnten Destinatäre entstanden ist. Der Stiftungsrat kann die Gewährung von Zuwendungen jederzeit frei widerrufen; es besteht auf Zuwendungen kein Rechtsanspruch der Destinatäre.