Personalvorsorgestiftung der Swisscard
ActiveUID / VAT
CHE-115.584.786 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7001668-0
Seat
Horgen
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Swisscard AECS GmbH und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrats und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Management
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Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalvorsorgestiftung der Swisscard?
Personalvorsorgestiftung der Swisscard is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalvorsorgestiftung der Swisscard?
The UID (VAT) number of Personalvorsorgestiftung der Swisscard is CHE-115.584.786.
Where is Personalvorsorgestiftung der Swisscard located?
Personalvorsorgestiftung der Swisscard is located in Horgen with its registered address at c/o Swisscard AECS GmbH, Neugasse 18, 8810 Horgen.
What is the legal form of Personalvorsorgestiftung der Swisscard?
Personalvorsorgestiftung der Swisscard is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of Personalvorsorgestiftung der Swisscard?
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Swisscard AECS GmbH und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie der angeschlossenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Stiftungsrats und mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.