Martin+Marianne Haefner Stiftung
ActiveUID / VAT
CHE-454.597.179 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7002646-8
Seat
Purpose
Die Stiftung verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck überwiegend in der Schweiz in den vier folgenden Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Entwicklung neuer Technologien, insbesondere zur Förderung der Nachhaltigkeit und Ökologie; (b) Förderung der ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Bekämpfung absoluter Armut im In- und hauptsächlich im Ausland durch die Förderung unter anderem von nachhaltigen Ökosystemen und dem Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. In diesem Zusammenhang ist der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und dem Schutz von Frauen in Notlagen eine gesonderte Bedeutung zuzuweisen. Der dritte Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet der Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Bildende Kunst; (b) Musik- und Theaterwesen; (c) Filmwesen; (d) Literatur. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der vierte Wirkungskreis umfasst die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt von Flora und Fauna und naturnaher Landschaften in der Schweiz. Mit Bezug auf sämtliche Zwecke können sowohl Einzelpersonen oder -projekte unterstützt werden als auch Zuwendungen an Institutionen ausgerichtet werden, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Das Hauptgewicht der Vergabungen soll auf die Wirkungskreise eins (Wissenschaft und Technik) und zwei (Armutsbekämpfung und Frauenförderung) gelegt werden. Den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. Die Stiftung ist frei, eine oder mehrere sog. Unterstiftungen zu errichten und diese mit Mitteln auszustatten zur spezifischen Förderung einzelner dieser Wirkungskreise, und deren Stiftungsräte nach den in den jeweiligen Wirkungskreisen erforderlichen Kompetenzanforderungen zu besetzen. Solche Unterstiftungen sollen ebenfalls Martin+Marianne Haefner als Komponente ihres Namens tragen und deren Statuten denen der vorliegenden Statuten im Wesentlichen entsprechen. Die Stiftung und gegebenenfalls die Unterstiftungen dürfen keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen und müssen politisch und konfessionell neutral sein.
Management
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Publications
02/05/2025
12/18/2024
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Martin+Marianne Haefner Stiftung?
Martin+Marianne Haefner Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Martin+Marianne Haefner Stiftung?
The UID (VAT) number of Martin+Marianne Haefner Stiftung is CHE-454.597.179.
Where is Martin+Marianne Haefner Stiftung located?
Martin+Marianne Haefner Stiftung is located in with its registered address at c/o Homburger AG, Hardstrasse 201, 8005 Zürich.
What is the legal form of Martin+Marianne Haefner Stiftung?
Martin+Marianne Haefner Stiftung is registered as a in Switzerland.
What is the purpose of Martin+Marianne Haefner Stiftung?
Die Stiftung verfolgt ihren gemeinnützigen Zweck überwiegend in der Schweiz in den vier folgenden Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Entwicklung neuer Technologien, insbesondere zur Förderung der Nachhaltigkeit und Ökologie; (b) Förderung der ökologischen und nachhaltigen Mobilität. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Bekämpfung absoluter Armut im In- und hauptsächlich im Ausland durch die Förderung unter anderem von nachhaltigen Ökosystemen und dem Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung. In diesem Zusammenhang ist der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und dem Schutz von Frauen in Notlagen eine gesonderte Bedeutung zuzuweisen. Der dritte Wirkungskreis umfasst die Förderung und Unterstützung schöpferischer, forschender und ausbildender Tätigkeiten hauptsächlich in der Schweiz auf dem Gebiet der Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: (a) Bildende Kunst; (b) Musik- und Theaterwesen; (c) Filmwesen; (d) Literatur. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend und hat beispielhaften Charakter. Der vierte Wirkungskreis umfasst die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt von Flora und Fauna und naturnaher Landschaften in der Schweiz. Mit Bezug auf sämtliche Zwecke können sowohl Einzelpersonen oder -projekte unterstützt werden als auch Zuwendungen an Institutionen ausgerichtet werden, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Das Hauptgewicht der Vergabungen soll auf die Wirkungskreise eins (Wissenschaft und Technik) und zwei (Armutsbekämpfung und Frauenförderung) gelegt werden. Den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Effizienz und Effektivität ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung zu tragen. Die Stiftung ist frei, eine oder mehrere sog. Unterstiftungen zu errichten und diese mit Mitteln auszustatten zur spezifischen Förderung einzelner dieser Wirkungskreise, und deren Stiftungsräte nach den in den jeweiligen Wirkungskreisen erforderlichen Kompetenzanforderungen zu besetzen. Solche Unterstiftungen sollen ebenfalls Martin+Marianne Haefner als Komponente ihres Namens tragen und deren Statuten denen der vorliegenden Statuten im Wesentlichen entsprechen. Die Stiftung und gegebenenfalls die Unterstiftungen dürfen keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke verfolgen und müssen politisch und konfessionell neutral sein.