Jakob Baltisser - Stiftung

Active

Address

c/o Heinrich Mario Baltisser, Stettenstrasse 3, 8954 Geroldswil

Legal Form

Foundation (Found)

UID / VAT

CHE-146.436.259 MWST

Commercial Register Number

CH-020-7002335-0

Seat

Geroldswil

c/o Heinrich Mario Baltisser, Stettenstrasse 3, 8954 Geroldswil

Purpose

Die Stiftung bezweckt, den nachfolgend umschriebenen Stiftungsberechtigten nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Ausbildung, sowie Unterstützung in Notfällen, Beiträge zu gewähren. a) Stiftungsberechtigt sind grundsätzlich nur die männlichen Nachkommen meiner Schwestern Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser sowie meines Vetters Heinrich Baltisser mit Einschluss der jeweiligen männlichen Schwiegerkinder, und zwar während der Zeit vom vollendeten 15. (fünfzehnten) bis zum vollendeten 22. (zweiundzwanzigsten) Altersjahr, das heisst also während sieben Jahren. Zur Zeit sind demzufolge stiftungsberechtigt die den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden männlichen Nachkommen des Geschlechts Siegrist, Nachkommen der Frau Ida Baltisser, ferner der Geschlechter Friedrich und Buri, Nachkommen der Frau Marta Friedrich-Baltisser und endlich des Geschlechts Baltisser, Nachkommen meines Vetters Heinrich Baltisser. b) Die Zinsen des Stiftungskapitals sind vorerst in drei Teile zu teilen und stehen dann im Sinne der obigen Ausführungen dem Stiftungsrat zur Verfügung. Diese drei Teile entsprechen meinen Erben Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser und Heinrich Baltisser, beziehungsweise deren stiftungsberechtigten Nachkommen und Verwandten. Sollten in der Nachkommenschaft eines der drei Genannten keine Destinatäre bestehen, so fällt der entsprechende Teil, also ein Drittel des Gesamtzinses, grundsätzlich zum Kapital. Mehrere Destinatäre auf einer Seite haben entsprechende Teilung des Drittels der Gesamtzinsen zur Folge. Bei Fehlen von männlichen Destinatären in einem Teil kann der Stiftungsrat nach seinem eigenen Ermessen pro Teil entsprechend dem Stiftungszweck einen einzigen weiblichen Nachkommen von besonderen moralischen und geistigen Qualitäten berücksichtigen. Auch in diesem letzten Falle kommt nur eine Destinatärin im Alter von 15 - 22 (fünfzehn bis zweiundzwanzig) Jahren in Frage, die zudem unverheiratet ist. c) In jedem Falle ist zu beachten, dass jeder der drei Teile, also die oben beschriebenen Nachkommenschaften mit Einschluss der männlichen Schwiegerkinder, gesondert behandelt werden. Haltlose oder unfähige Junge Leute dürfen nicht berücksichtigt werden. d) Die den stiftungsberechtigten Personen zustehenden Betreffnisse sollen Ihnen im Sinne von Art. 519 OR (Artikel fünfhundertneunzehn des Schweizerischen Obligationenrechts) durch allfällige Gläubiger auf dem Wege der Betreibung oder des Konkurses nicht entzogen werden dürfen.

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Publications

05/09/2025

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Jakob Baltisser - Stiftung, in Geroldswil, CHE-146.436.259, Stiftung (SHAB Nr. 120 vom 24.06.2020, Publ. 1004918287).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baltisser, Eva Maria, von Zürich und Geroldswil, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Geroldswil, ohne eingetragene Funktion, mit Einzelunterschrift];

06/24/2020

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Jakob Baltisser - Stiftung in Geroldswil CHE-453 200 491 Stiftung (SHAB Nr 116 vom 18 06 2020 Publ 1004913229) UID neu CHE-146 436 259 [bisher CHE-453 200 491]

06/18/2020

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Jakob Baltisser - Stiftung, in Geroldswil, CHE-453.200.491, c/o Heinrich Mario Baltisser, Stettenstrasse 3, 8954 Geroldswil, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 20.10.1950. 10.06.2020.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt, den nachfolgend umschriebenen Stiftungsberechtigten nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Ausbildung, sowie Unterstützung in Notfällen, Beiträge zu gewähren. a) Stiftungsberechtigt sind grundsätzlich nur die männlichen Nachkommen meiner Schwestern Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser sowie meines Vetters Heinrich Baltisser mit Einschluss der jeweiligen männlichen Schwiegerkinder, und zwar während der Zeit vom vollendeten 15. (fünfzehnten) bis zum vollendeten 22. (zweiundzwanzigsten) Altersjahr, das heisst also während sieben Jahren. Zur Zeit sind demzufolge stiftungsberechtigt die den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden männlichen Nachkommen des Geschlechts Siegrist, Nachkommen der Frau Ida Baltisser, ferner der Geschlechter Friedrich und Buri, Nachkommen der Frau Marta Friedrich-Baltisser und endlich des Geschlechts Baltisser, Nachkommen meines Vetters Heinrich Baltisser. b) Die Zinsen des Stiftungskapitals sind vorerst in drei Teile zu teilen und stehen dann im Sinne der obigen Ausführungen dem Stiftungsrat zur Verfügung. Diese drei Teile entsprechen meinen Erben Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser und Heinrich Baltisser, beziehungsweise deren stiftungsberechtigten Nachkommen und Verwandten. Sollten in der Nachkommenschaft eines der drei Genannten keine Destinatäre bestehen, so fällt der entsprechende Teil, also ein Drittel des Gesamtzinses, grundsätzlich zum Kapital. Mehrere Destinatäre auf einer Seite haben entsprechende Teilung des Drittels der Gesamtzinsen zur Folge. Bei Fehlen von männlichen Destinatären in einem Teil kann der Stiftungsrat nach seinem eigenen Ermessen pro Teil entsprechend dem Stiftungszweck einen einzigen weiblichen Nachkommen von besonderen moralischen und geistigen Qualitäten berücksichtigen. Auch in diesem letzten Falle kommt nur eine Destinatärin im Alter von 15 - 22 (fünfzehn bis zweiundzwanzig) Jahren in Frage, die zudem unverheiratet ist. c) In jedem Falle ist zu beachten, dass jeder der drei Teile, also die oben beschriebenen Nachkommenschaften mit Einschluss der männlichen Schwiegerkinder, gesondert behandelt werden. Haltlose oder unfähige Junge Leute dürfen nicht berücksichtigt werden. d) Die den stiftungsberechtigten Personen zustehenden Betreffnisse sollen Ihnen im Sinne von Art. 519 OR (Artikel fünfhundertneunzehn des Schweizerischen Obligationenrechts) durch allfällige Gläubiger auf dem Wege der Betreibung oder des Konkurses nicht entzogen werden dürfen. Die Stiftung ist eine Familienstiftung. Errichtung der Familienstiftung durch letztwillige Verfügung vom 20.10.1950 des Jakob Baltisser, von und in Basel. Sie ist nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt und muss keine Revisionsstelle bezeichnen.
Eingetragene Personen:
Baltisser, Heinrich Mario, von Zürich und Geroldswil, in Geroldswil, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Baltisser, Eva Maria, von Zürich und Geroldswil, in Geroldswil, mit Einzelunterschrift;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Jakob Baltisser - Stiftung?

Jakob Baltisser - Stiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Jakob Baltisser - Stiftung?

The UID (VAT) number of Jakob Baltisser - Stiftung is CHE-146.436.259.

Where is Jakob Baltisser - Stiftung located?

Jakob Baltisser - Stiftung is located in Geroldswil with its registered address at c/o Heinrich Mario Baltisser, Stettenstrasse 3, 8954 Geroldswil.

What is the legal form of Jakob Baltisser - Stiftung?

Jakob Baltisser - Stiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.

What is the purpose of Jakob Baltisser - Stiftung?

Die Stiftung bezweckt, den nachfolgend umschriebenen Stiftungsberechtigten nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Ausbildung, sowie Unterstützung in Notfällen, Beiträge zu gewähren. a) Stiftungsberechtigt sind grundsätzlich nur die männlichen Nachkommen meiner Schwestern Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser sowie meines Vetters Heinrich Baltisser mit Einschluss der jeweiligen männlichen Schwiegerkinder, und zwar während der Zeit vom vollendeten 15. (fünfzehnten) bis zum vollendeten 22. (zweiundzwanzigsten) Altersjahr, das heisst also während sieben Jahren. Zur Zeit sind demzufolge stiftungsberechtigt die den vorstehenden Bestimmungen entsprechenden männlichen Nachkommen des Geschlechts Siegrist, Nachkommen der Frau Ida Baltisser, ferner der Geschlechter Friedrich und Buri, Nachkommen der Frau Marta Friedrich-Baltisser und endlich des Geschlechts Baltisser, Nachkommen meines Vetters Heinrich Baltisser. b) Die Zinsen des Stiftungskapitals sind vorerst in drei Teile zu teilen und stehen dann im Sinne der obigen Ausführungen dem Stiftungsrat zur Verfügung. Diese drei Teile entsprechen meinen Erben Ida Baltisser, Marta Friedrich-Baltisser und Heinrich Baltisser, beziehungsweise deren stiftungsberechtigten Nachkommen und Verwandten. Sollten in der Nachkommenschaft eines der drei Genannten keine Destinatäre bestehen, so fällt der entsprechende Teil, also ein Drittel des Gesamtzinses, grundsätzlich zum Kapital. Mehrere Destinatäre auf einer Seite haben entsprechende Teilung des Drittels der Gesamtzinsen zur Folge. Bei Fehlen von männlichen Destinatären in einem Teil kann der Stiftungsrat nach seinem eigenen Ermessen pro Teil entsprechend dem Stiftungszweck einen einzigen weiblichen Nachkommen von besonderen moralischen und geistigen Qualitäten berücksichtigen. Auch in diesem letzten Falle kommt nur eine Destinatärin im Alter von 15 - 22 (fünfzehn bis zweiundzwanzig) Jahren in Frage, die zudem unverheiratet ist. c) In jedem Falle ist zu beachten, dass jeder der drei Teile, also die oben beschriebenen Nachkommenschaften mit Einschluss der männlichen Schwiegerkinder, gesondert behandelt werden. Haltlose oder unfähige Junge Leute dürfen nicht berücksichtigt werden. d) Die den stiftungsberechtigten Personen zustehenden Betreffnisse sollen Ihnen im Sinne von Art. 519 OR (Artikel fünfhundertneunzehn des Schweizerischen Obligationenrechts) durch allfällige Gläubiger auf dem Wege der Betreibung oder des Konkurses nicht entzogen werden dürfen.