Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK)
ActiveUID / VAT
CHE-114.113.929 MWST
Commercial Register Number
CH-036-6041433-3
Seat
Bern
Purpose
Einsatz für eine Wiedergutmachung für die Opfer der Anfal-Operation vom 16. März 1988 und deren Schicksal; Anerkennung der Anfal-Operation durch die internationale Gemeinschaft als Genozid; Erstellung eines Monuments für die Opfer der Anfal-Operation; Internationale Anerkennung des 16. März als Tag gegen den Genozid; Gründung eines akademischen und wissenschaftlichen Zentrums zur Unterstützung des Anfal-Genozids sowie Kooperation mit gleichgesinnten akademischen Organisationen; Personen, Organisationen und Unternehmer, welche die Anfal-Operation unterstützt und/oder gefördert haben, bei den Behörden anzuzeigen.
Management
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Publications
03/01/2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK)?
Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK) is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK)?
The UID (VAT) number of Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK) is CHE-114.113.929.
Where is Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK) located?
Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK) is located in Bern with its registered address at c/o Ahmad Karem Anuar, Mühledorfstrasse 1, 3018 Bern.
What is the legal form of Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK)?
Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK) is registered as a Association (Asso) in Switzerland.
What is the purpose of Halabscha-Zentrum gegen die Anfal-Operation und den Genozid am kurdischen Volk (CHAK)?
Einsatz für eine Wiedergutmachung für die Opfer der Anfal-Operation vom 16. März 1988 und deren Schicksal; Anerkennung der Anfal-Operation durch die internationale Gemeinschaft als Genozid; Erstellung eines Monuments für die Opfer der Anfal-Operation; Internationale Anerkennung des 16. März als Tag gegen den Genozid; Gründung eines akademischen und wissenschaftlichen Zentrums zur Unterstützung des Anfal-Genozids sowie Kooperation mit gleichgesinnten akademischen Organisationen; Personen, Organisationen und Unternehmer, welche die Anfal-Operation unterstützt und/oder gefördert haben, bei den Behörden anzuzeigen.