BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
ActiveUID / VAT
CHE-198.602.677 MWST
Commercial Register Number
CH-020-7001901-2
Seat
Zürich
Purpose
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich. Die Stiftung kann Anschlussvereinbarungen abschliessen und dadurch das Personal insbesondere folgender Organisationen aufnehmen: - Gemeinwesen, Institutionen und Unternehmungen, die dem Kanton Zürich nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen; - zürcherische Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Institutionen sowie diesen nahestehende Institutionen und Unternehmungen. Über den Anschluss entscheidet die Stiftung. Die Anschlussvereinbarungen sind in schriftlicher Form zu schliessen. Der Anschluss eines Arbeitgebers ist der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Stiftung sorgt für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts sowie der Risiken Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weiter gehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat geführt. Die Stiftung bietet einen Vorsorgeplan an, der im technischen Rücktrittsalter eine Altersrente von rund 60% des letzten versicherten Lohnes vorsieht, wenn die Versicherten eine vollständige Beitragszeit aufweisen oder sich voll eingekauft haben. Die Stiftung kann weitere Vorsorgepläne anbieten. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin auch das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten und der Rentenbezügerinnen und -bezüger geändert werden Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Rückversicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Darüber hinaus kann sie alle Massnahmen vorkehren, Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen sowie solche gründen, welche der Erfüllung des Stiftungszweckes direkt oder indirekt dienen.
Management
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Publications
12/16/2025
12/11/2025
10/10/2025
07/10/2024
11/27/2023
09/19/2023
07/05/2023
11/07/2022
09/15/2021
07/18/2019
11/19/2018
10/29/2018
08/30/2018
07/06/2018
10/26/2017
09/19/2017
05/10/2017
04/11/2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich?
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich is Active in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich?
The UID (VAT) number of BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich is CHE-198.602.677.
Where is BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich located?
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich is located in Zürich with its registered address at Obstgartenstrasse 21, 8006 Zürich.
What is the legal form of BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich?
BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.
What is the purpose of BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich?
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG für das Personal des Kantons Zürich. Die Stiftung kann Anschlussvereinbarungen abschliessen und dadurch das Personal insbesondere folgender Organisationen aufnehmen: - Gemeinwesen, Institutionen und Unternehmungen, die dem Kanton Zürich nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen; - zürcherische Gemeinden sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Institutionen sowie diesen nahestehende Institutionen und Unternehmungen. Über den Anschluss entscheidet die Stiftung. Die Anschlussvereinbarungen sind in schriftlicher Form zu schliessen. Der Anschluss eines Arbeitgebers ist der Aufsichtsbehörde zu melden. Die Stiftung sorgt für einen angemessenen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen des Altersrücktritts sowie der Risiken Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weiter gehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Altersvorsorge wird im Beitragsprimat geführt. Die Stiftung bietet einen Vorsorgeplan an, der im technischen Rücktrittsalter eine Altersrente von rund 60% des letzten versicherten Lohnes vorsieht, wenn die Versicherten eine vollständige Beitragszeit aufweisen oder sich voll eingekauft haben. Die Stiftung kann weitere Vorsorgepläne anbieten. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin auch das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Versicherten und der Rentenbezügerinnen und -bezüger geändert werden Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Rückversicherungsverträge mit Versicherungsgesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Darüber hinaus kann sie alle Massnahmen vorkehren, Geschäfte tätigen und sich an Unternehmen beteiligen sowie solche gründen, welche der Erfüllung des Stiftungszweckes direkt oder indirekt dienen.