Bühler'sche Familienstiftung

Active

Address

Oberschirmensee 12, 8714 Feldbach

Legal Form

Foundation (Found)

UID / VAT

CHE-138.625.433 MWST

Commercial Register Number

CH-020-7002336-1

Seat

Hombrechtikon

Oberschirmensee 12, 8714 Feldbach

Purpose

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat.

Management

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Publications

01/17/2023

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Bühler'sche Familienstiftung, in Hombrechtikon, CHE-138.625.433, Stiftung (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2022, Publ. 1005457081).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Spillmann, Katharina, von Villnachern, in Roggwil (BE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Aarwangen];

04/25/2022

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Bühler'sche Familienstiftung, in Hombrechtikon, CHE-138.625.433, Stiftung (SHAB Nr. 122 vom 26.06.2020, Publ. 1004920859).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Voser, Peter, von Schlieren, in Schlieren, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Robert Jakob, von Winterthur, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Baur, Max, von Hombrechtikon, in Hombrechtikon, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Anina, von Winterthur, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

06/26/2020

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Bühler'sche Familienstiftung in Hombrechtikon CHE-490 287 591 Stiftung (SHAB Nr 118 vom 22 06 2020 Publ 1004915767) UID neu CHE-138 625 433 [bisher CHE-490 287 591]

06/22/2020

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Bühler'sche Familienstiftung, in Hombrechtikon, CHE-490.287.591, Oberschirmensee 12, 8714 Feldbach, Stiftung (Neueintragung). Urkundendatum: 06.09.1961.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat. Die Stiftung ist eine Familienstiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist und keine Revisionsstelle bezeichnen muss.
Eingetragene Personen:
Voser, Peter, von Schlieren, in Schlieren, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Spillmann, Anna-Regula, von Villnachern, in Villnachern, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Spillmann, Katharina, von Villnachern, in Aarwangen, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Sulzer, Robert Jakob, von Winterthur, in Stäfa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Bühler'sche Familienstiftung?

Bühler'sche Familienstiftung is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Bühler'sche Familienstiftung?

The UID (VAT) number of Bühler'sche Familienstiftung is CHE-138.625.433.

Where is Bühler'sche Familienstiftung located?

Bühler'sche Familienstiftung is located in Hombrechtikon with its registered address at Oberschirmensee 12, 8714 Feldbach.

What is the legal form of Bühler'sche Familienstiftung?

Bühler'sche Familienstiftung is registered as a Foundation (Found) in Switzerland.

What is the purpose of Bühler'sche Familienstiftung?

Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für hilfsbedürftige Nachkommen von Hans Bühler-Müssgens, geb. 1892, von Hombrechtikon, wohnhaft in Oberschirmensee, und dessen Ehefrau Mina Bühler-Müssgens, geb. 1898, wobei sich die Fürsorge notfalls auch auf den Stifter und dessen Ehefrau erstreckt. Falle keine Nachkommen des Hans Bühler-Müssgens und seiner Ehefrau mehr vorhanden sein sollten, so werden die Nachkommen des Charles Bühler-Meyer, geb. 1894, vom Stiftungszweck umfasst. Insbesondere soll ledigen Töchtern, die das 30. Altersjahr vollendet haben, ein angemessener Beitrag an ihre Wohnungskosten ausgerichtet werden, wobei nur solche Töchter von der Berechtigung ausgeschlossen werden, welche über bedeutenderes Vermögen verfügen. Überlebende Ehegatten von Stiftungsberechtigten werden vom Stiftungszweck bis zum Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung mitumfasst. Ausgeschlossen ist die Berechtigung des überlebenden Ehegatten, wenn die Ehe infolge dessen Verschulden im Sinne von Art. 148 ZGB gerichtlich getrennt wurde, oder wenn er aus überwiegendem Verschulden im Zeitpunkt des Todes mehr als ein Jahr vom verstorbenen Ehegatten getrennt gelebt hat.