Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG

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Address

c/o Huber+Suhner AG, Degersheimerstrasse 14, 9100 Herisau

Legal Form

UID / VAT

CHE-108.899.279 MWST

Commercial Register Number

CH-020-7901973-1

Seat

Purpose

Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen; - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.

Management

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Publications

02/28/2025

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2021, Publ. 1005247743).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wechsler, Ivo, von Willisau, in Russikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hämmerli, Richard, von Weesen, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Stolz, Patricia, von Kirchberg (SG), in Arbon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Goldach];

07/13/2021

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 201 vom 15.10.2020, Publ. 1005000732).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Alder, Roger, von Urnäsch, in Pfäffikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

10/15/2020

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG in Herisau CHE-108 899 279 Stiftung (SHAB Nr 105 vom 03 06 2020 Publ 1004901796) Urkundenänderung 02 09 2020 Zweck neu Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit Unfall Invalidität Arbeitslosigkeit und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen welche zugunsten der Destinatäre bestehen - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an aber vor dem Erreichen des AHV-Alters vorzeitig in den Ruhestand treten Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen die zugunsten der Destinatäre bestehen Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet

06/03/2020

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2018, Publ. 4193427).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Munaretto, Nathalie, von Aesch (BL), in Maur, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-151.657.932), in Winterthur, Revisionsstelle;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Zgraggen, Roland, von Zürich, in Lindau, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
PricewaterhouseCoopers AG (CHE-106.839.438), in Zürich, Revisionsstelle;

04/25/2018

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2016, Publ. 2677939).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Alder, Urs, von Teufen (AR), in Teufen (AR), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Wissmeier, Gerda, von Cazis, in Degersheim, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ryffel, Urs, von Stäfa, in Stäfa, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Munaretto, Nathalie, von Aesch (BL), in Maur, Geschäftsführerin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

02/19/2016

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Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 177 vom 14.09.2015, Publ. 2370707).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Zogg, Dieter, von Grabs, in Pfäffikon, Verwalter, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Stolz, Patricia, von Kirchberg SG, in Goldach, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG?

Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is Active in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG?

The UID (VAT) number of Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is CHE-108.899.279.

Where is Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG located?

Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is located in with its registered address at c/o Huber+Suhner AG, Degersheimerstrasse 14, 9100 Herisau.

What is the legal form of Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG?

Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is registered as a in Switzerland.

What is the purpose of Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG?

Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen; - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.