Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»
AktivUID / MWST
CHE-351.936.729 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-6003633-9
Sitz
Zürich
Zweck
Der Verband bezweckt die Förderung und Aufrechterhaltung eines fairen und freien Wettbewerbs im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt, insbesondere im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz, im Interesse seiner Mitglieder. Zur Erreichung dieses Zwecks ergreift der Verband im Interesse seiner Mitglieder aktiv alle erforderlichen Massnahmen, um den fairen und freien Wettbewerb im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt und im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz zu gewährleisten. Der Verband ist dabei frei in der Wahl der Mittel, wobei behördliche und gerichtliche Schritte im Vordergrund stehen. Dies umfasst insbesondere folgende Massnahmen gestützt auf das schweizerische Kartellgesetz: (1) Interventionen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) im Interesse der Mitglieder; (2) Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung von Wettbewerbsbeschränkungen im Interesse der Mitglieder; (3) Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die dem Verband von seinen Mitgliedern abgetreten wurden, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren; (4) Gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung, die dem Verband von seinen Mitgliedern zur kollektiven Durchsetzung abgetreten wurden, einschliesslich der Vertretung in Vergleichsverhandlungen und der Einziehung der zugesprochenen Beträge; (5) Beratung und Begleitung von Mitgliedern bei deren selbständigen Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren, sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen und anderen geldwerten Ansprüchen der Mitglieder setzt ein schriftliches Verpflichtungs- sowie Verfügungsgeschäft voraus. Die Mitglieder bleiben frei, ihre Ansprüche selbstständig geltend zu machen, sofern keine ausdrückliche Abtretung an den Verband erfolgt ist.
Management
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Publikationen
14.05.2025
17.04.2025
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»?
Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»?
The UID (VAT) number of Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» is CHE-351.936.729.
Where is Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» located?
Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» is located in Zürich with its registered address at c/o Zürcher Rechtsanwälte AG, Heinrichstrasse 267, 8005 Zürich.
What is the legal form of Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»?
Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ» is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.
What is the purpose of Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr «VWZ»?
Der Verband bezweckt die Förderung und Aufrechterhaltung eines fairen und freien Wettbewerbs im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt, insbesondere im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz, im Interesse seiner Mitglieder. Zur Erreichung dieses Zwecks ergreift der Verband im Interesse seiner Mitglieder aktiv alle erforderlichen Massnahmen, um den fairen und freien Wettbewerb im schweizerischen Zahlungsverkehrsmarkt und im Markt für Zahlungsmittelakzeptanz zu gewährleisten. Der Verband ist dabei frei in der Wahl der Mittel, wobei behördliche und gerichtliche Schritte im Vordergrund stehen. Dies umfasst insbesondere folgende Massnahmen gestützt auf das schweizerische Kartellgesetz: (1) Interventionen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) im Interesse der Mitglieder; (2) Geltendmachung von Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung von Wettbewerbsbeschränkungen im Interesse der Mitglieder; (3) Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die dem Verband von seinen Mitgliedern abgetreten wurden, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren; (4) Gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung, die dem Verband von seinen Mitgliedern zur kollektiven Durchsetzung abgetreten wurden, einschliesslich der Vertretung in Vergleichsverhandlungen und der Einziehung der zugesprochenen Beträge; (5) Beratung und Begleitung von Mitgliedern bei deren selbständigen Durchsetzung geldwerter Ansprüche, die aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen resultieren, sowie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung. Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen und anderen geldwerten Ansprüchen der Mitglieder setzt ein schriftliches Verpflichtungs- sowie Verfügungsgeschäft voraus. Die Mitglieder bleiben frei, ihre Ansprüche selbstständig geltend zu machen, sofern keine ausdrückliche Abtretung an den Verband erfolgt ist.