Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV
AktivRechtsform
Stiftung (Stift)
UID / MWST
CHE-109.676.807 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7903632-8
Sitz
Zürich
Zweck
Natürliche Personen: Die Stiftung hilft sowohl Personen von Mitgliedsfirmen des SBVV und Einzelmitgliedern als auch Ehemaligen, Lebensgefährten und direkten Nachkommen der genannten Personenkategorien in finanzieller Not. Die Mitgliedschaft entspricht den gültigen Statuten des SBVV. Subsidiär zu staatlichen Leistungen werden Notlagen abgedeckt, welche durch Alter, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Unfall, Tod oder andere Ereignisse, welche finanzielle Schwierigkeiten verursachen, entstanden sind. Juristische Personen: Die Stiftung leistet wirtschaftliche Hilfe an juristische Personen, die Mitglied des SBVV sind, zur Finanzierung konkreter Massnahmen, um ausserordentliche wirtschaftliche Notlagen zu überbrücken. Nicht abgedeckt werden: a) allgemeiner schlechter wirtschaftlicher Geschäftsgang eines Unternehmens b) branchenübliche Geschäftsrisiken c) zu versichernde Leistungen/Schäden. Allgemeine Bestimmungen: Die Unterstützungsleistungen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. Es können auch Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden. Es werden keine regelmässigen Zahlungen übernommen (bspw. Renten, Mieten, etc.). Der Stiftungsrat erlässt über die Stiftungsorganisation und die Durchführung des Stiftungszwecks ein oder mehrere Reglemente. Insbesondere sind die Einzelheiten bezüglich notwendiger Dauer der Anstellung in einer Mitgliedsfirma, bzw. Einzelmitgliedschaft im Verband zu regeln. Ebenso sind die Modalitäten bei Personen, welche aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind zu regeln. Solche Reglemente können vom Stiftungsrat jederzeit geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.
Management
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Publikationen
06.06.2025
17.04.2025
17.04.2024
18.08.2023
27.06.2023
23.05.2023
24.03.2022
16.03.2022
07.07.2021
25.05.2020
02.03.2020
03.06.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV?
Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV?
The UID (VAT) number of Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV is CHE-109.676.807.
Where is Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV located?
Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV is located in Zürich with its registered address at c/o Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verband SBVV, Limmatstrasse 107, 8005 Zürich.
What is the legal form of Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV?
Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Unterstützungskasse des Schweizer Buchhandels- und Verlags-Verbandes SBVV?
Natürliche Personen: Die Stiftung hilft sowohl Personen von Mitgliedsfirmen des SBVV und Einzelmitgliedern als auch Ehemaligen, Lebensgefährten und direkten Nachkommen der genannten Personenkategorien in finanzieller Not. Die Mitgliedschaft entspricht den gültigen Statuten des SBVV. Subsidiär zu staatlichen Leistungen werden Notlagen abgedeckt, welche durch Alter, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Unfall, Tod oder andere Ereignisse, welche finanzielle Schwierigkeiten verursachen, entstanden sind. Juristische Personen: Die Stiftung leistet wirtschaftliche Hilfe an juristische Personen, die Mitglied des SBVV sind, zur Finanzierung konkreter Massnahmen, um ausserordentliche wirtschaftliche Notlagen zu überbrücken. Nicht abgedeckt werden: a) allgemeiner schlechter wirtschaftlicher Geschäftsgang eines Unternehmens b) branchenübliche Geschäftsrisiken c) zu versichernde Leistungen/Schäden. Allgemeine Bestimmungen: Die Unterstützungsleistungen sind in der Regel nicht zurückzuzahlen. Es können auch Darlehen oder Bürgschaften gewährt werden. Es werden keine regelmässigen Zahlungen übernommen (bspw. Renten, Mieten, etc.). Der Stiftungsrat erlässt über die Stiftungsorganisation und die Durchführung des Stiftungszwecks ein oder mehrere Reglemente. Insbesondere sind die Einzelheiten bezüglich notwendiger Dauer der Anstellung in einer Mitgliedsfirma, bzw. Einzelmitgliedschaft im Verband zu regeln. Ebenso sind die Modalitäten bei Personen, welche aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind zu regeln. Solche Reglemente können vom Stiftungsrat jederzeit geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.