Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach
AktivUID / MWST
CHE-113.273.536 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-170-5000207-3
Sitz
Risch
Zweck
Der Zweck der Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach besteht in der Organisation, Durchführung und Finanzierung des ordentlichen betrieblichen Unterhalts an privaten Gewässern am Steintobel-/Chüntwiler- und Waldbach. Die Aufgaben beschränken sich grundsätzlich auf das Abflussprofil zuzüglich eines Freibords von einem Meter (Böschungsoberkante — Böschungsoberkante des Bachs). Oberhalb davon liegende Böschungen sowie die weiteren Flächen des Gewässerraums gehören nicht dazu. Sie sind vom Grundeigentümer sachgerecht zu unterhalten. Die Details des ordentlichen, betrieblichen Gewässerunterhalts sind abschliessend in den §§ 28 und 29 GewG geregelt.
Management
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Publikationen
11.06.2025
02.12.2021
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach?
Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach?
The UID (VAT) number of Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach is CHE-113.273.536.
Where is Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach located?
Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach is located in Risch with its registered address at c/o Stephan Stalder, Weihermatt 41, 6343 Rotkreuz.
What is the legal form of Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach?
Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach is registered as a Genossenschaft (Gen) in Switzerland.
What is the purpose of Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach?
Der Zweck der Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach besteht in der Organisation, Durchführung und Finanzierung des ordentlichen betrieblichen Unterhalts an privaten Gewässern am Steintobel-/Chüntwiler- und Waldbach. Die Aufgaben beschränken sich grundsätzlich auf das Abflussprofil zuzüglich eines Freibords von einem Meter (Böschungsoberkante — Böschungsoberkante des Bachs). Oberhalb davon liegende Böschungen sowie die weiteren Flächen des Gewässerraums gehören nicht dazu. Sie sind vom Grundeigentümer sachgerecht zu unterhalten. Die Details des ordentlichen, betrieblichen Gewässerunterhalts sind abschliessend in den §§ 28 und 29 GewG geregelt.