TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung

Aktiv

Adresse

Bäumlisächerstrasse 35, 8907 Wettswil

Rechtsform

Genossenschaft (Gen)

UID / MWST

CHE-101.783.517 MWST

Handelsregister-Nummer

CH-020-5901502-1

Sitz

Wettswil am Albis

Bäumlisächerstrasse 35, 8907 Wettswil

Zweck

Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Sie bezweckt, ihren Mitgliedern moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen. Dabei sind das Mehr- und Einfamilienhaus in für Siedlungsbau geeigneten Lagen und Gegenden zu bevorzugen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck durch a) Ankauf von Land und Erstellung von soliden, zweckmässigen Wohnbauten, das heisst Mehr- und Einfamilienhäusern, Alterswohnungen, Eigentumswohnungen sowie die Erstellung von Wohnbauten im Baurecht; b) allfälligen Kauf von bereits bestehenden Gebäuden und deren Umbau; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können. Die Vermietung der Genossenschaftswohnungen erfolgt im Allgemeinen nur an Genossenschafter. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern.

Management

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Publikationen

31.10.2025

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 76 vom 19.04.2024, Publ. 1006012919).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Beji Duran, Asma, von Dietlikon, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

19.04.2024

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 39 vom 24.02.2023, Publ. 1005686531).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Siegrist, Karin , von Meisterschwanden, in Wettswil am Albis, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien];

24.02.2023

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2023, Publ. 1005683247).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Winterberger, Georg, von Schattenhalb, in Langnau am Albis, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Wettswil am Albis];

21.02.2023

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Nachtrag zum im SHAB Nr. 197 vom 11.10.2019 publizierten TR-Eintrag Nr. 39225 vom 08.10.2019 TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 19 vom 27.01.2023, Publ. 1005662960).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Freund, Martin, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [nicht: Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung];

27.01.2023

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 197 vom 11.10.2019, Publ. 1004735533).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Schachtler, Phillippe, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Siegrist, Karin , von Meisterschwanden, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

11.10.2019

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 138 vom 19.07.2017, S.0, Publ. 3653425).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rosales Geyer, Ivy Angelli, von Zürich, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Freund, Martin, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung;

19.07.2017

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TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung, in Wettswil am Albis, CHE-101.783.517, Genossenschaft (SHAB Nr. 160 vom 20.08.2015, Publ. 2330607). Statutenänderung: 05.05.2017. Zweck neu: Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Sie bezweckt, ihren Mitgliedern moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen. Dabei sind das Mehr- und Einfamilienhaus in für Siedlungsbau geeigneten Lagen und Gegenden zu bevorzugen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck durch a) Ankauf von Land und Erstellung von soliden, zweckmässigen Wohnbauten, das heisst Mehr- und Einfamilienhäusern, Alterswohnungen, Eigentumswohnungen sowie die Erstellung von Wohnbauten im Baurecht; b) allfälligen Kauf von bereits bestehenden Gebäuden und deren Umbau; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können. Die Vermietung der Genossenschaftswohnungen erfolgt im Allgemeinen nur an Genossenschafter. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Genossenschafter erfolgen durch Brief, E-Mail oder Zirkular, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Häggi, Nicole, von Hedingen, in Wettswil am Albis, Vizepräsidentin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Schachtler, Phillippe, von Altstätten, in Wettswil am Albis, Vizepräsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied der Verwaltung mit Kollektivunterschrift zu zweien];
Rosales Geyer, Ivy Angelli, von Zürich, in Wettswil am Albis, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;

Frequently Asked Questions

What is the legal status of TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung?

TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung?

The UID (VAT) number of TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung is CHE-101.783.517.

Where is TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung located?

TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung is located in Wettswil am Albis with its registered address at Bäumlisächerstrasse 35, 8907 Wettswil.

What is the legal form of TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung?

TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung is registered as a Genossenschaft (Gen) in Switzerland.

What is the purpose of TUSCULUM Genossenschaft für Wohnbauförderung?

Die Genossenschaft ist gemeinnützig und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Sie bezweckt, ihren Mitgliedern moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen. Dabei sind das Mehr- und Einfamilienhaus in für Siedlungsbau geeigneten Lagen und Gegenden zu bevorzugen. Die Genossenschaft kann in ihren Gebäuden Räume für geschäftliche Dienstleistungen anbieten. Die Genossenschaft erreicht ihren Zweck durch a) Ankauf von Land und Erstellung von soliden, zweckmässigen Wohnbauten, das heisst Mehr- und Einfamilienhäusern, Alterswohnungen, Eigentumswohnungen sowie die Erstellung von Wohnbauten im Baurecht; b) allfälligen Kauf von bereits bestehenden Gebäuden und deren Umbau; c) sorgfältigen und laufenden Unterhalt und periodische Erneuerung der bestehenden Bauten; d) Errichtung von Ersatzneubauten, wenn die bestehenden Bauten nicht mehr auf wirtschaftlich vertretbare Art und Weise erneuert werden können. Die Vermietung der Genossenschaftswohnungen erfolgt im Allgemeinen nur an Genossenschafter. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern.