Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV
AktivUID / MWST
CHE-110.391.139 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-100-7004472-8
Sitz
Luzern
Zweck
Auszahlung eines Sterbegeldes von Fr. 1'000.00 an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse nach dem Tode des Mitgliedes; die Leistungen an bisherige Mitglieder der Stiftung (Sterbegelder) gemäss §§ 14 ff. der bisherigen Statuten vom 15. Dezember 1955, in der Fassung vom 1. September 2009, bleiben für die Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse gewährleistet, wofür jährlich entsprechende Rückstellungen gebildet werden; die Sterbe- und Hilfskasse nimmt keine Mitglieder mehr auf; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Staatsangestellte sowie an deren hinterbliebene Nachkommen in Notlagen; Finanzierung von Projekten zum Wohle des Staatspersonals mit der Verfolgung von rein altruistischen Zielen (z.B. Gesundheitspräventionskampagnen).
Management
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Publikationen
24.08.2023
01.07.2022
14.12.2020
31.01.2019
18.10.2018
21.07.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV?
Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV?
The UID (VAT) number of Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV is CHE-110.391.139.
Where is Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV located?
Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV is located in Luzern with its registered address at Maihofstrasse 52, 6004 Luzern.
What is the legal form of Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV?
Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung Sterbekasse und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des LSPV?
Auszahlung eines Sterbegeldes von Fr. 1'000.00 an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse nach dem Tode des Mitgliedes; die Leistungen an bisherige Mitglieder der Stiftung (Sterbegelder) gemäss §§ 14 ff. der bisherigen Statuten vom 15. Dezember 1955, in der Fassung vom 1. September 2009, bleiben für die Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse gewährleistet, wofür jährlich entsprechende Rückstellungen gebildet werden; die Sterbe- und Hilfskasse nimmt keine Mitglieder mehr auf; Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Staatsangestellte sowie an deren hinterbliebene Nachkommen in Notlagen; Finanzierung von Projekten zum Wohle des Staatspersonals mit der Verfolgung von rein altruistischen Zielen (z.B. Gesundheitspräventionskampagnen).