Stiftung PONTE
AktivRechtsform
Stiftung (Stift)
UID / MWST
CHE-101.950.005 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-350-7000261-3
Sitz
Chur
Zweck
Zweck der Stiftung ist a) Die Unterstützung von Angehörigen der Armee, die in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus oder Zürich wohnhaft sind und die in Not geraten, ohne dass sie durch eine Versicherung oder eine anderweitige Unterstützung genügend gedeckt sind. Dies gilt auch für die Familienangehörigen der Betroffenen. Die Antragsberechtigung besteht während der Einteilung und drei Jahre darüber hinaus. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Not. b) Die Gewährung von Ausbildungs- und Studien-Beiträgen an Kinder von Angehörigen der Armee gemäss Ziff. 2a, die in Not geraten, gestorben oder invalid geworden sind. c) Die Unterstützung von militärischen Anlässen und besonderen Vorhaben der Armee oder militärnaher Verbänden und Institutionen in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus und Zürich, welche dem Brückenschlag zwischen Armee und ziviler Bevölkerung dienen.
Management
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Publikationen
12.10.2021
26.11.2019
12.08.2019
18.05.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung PONTE?
Stiftung PONTE is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung PONTE?
The UID (VAT) number of Stiftung PONTE is CHE-101.950.005.
Where is Stiftung PONTE located?
Stiftung PONTE is located in Chur with its registered address at c/o Secura Treuhand- und Revisionsgesellschaft, Genossenschaft, Eulenweg 12, 7000 Chur.
What is the legal form of Stiftung PONTE?
Stiftung PONTE is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung PONTE?
Zweck der Stiftung ist a) Die Unterstützung von Angehörigen der Armee, die in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus oder Zürich wohnhaft sind und die in Not geraten, ohne dass sie durch eine Versicherung oder eine anderweitige Unterstützung genügend gedeckt sind. Dies gilt auch für die Familienangehörigen der Betroffenen. Die Antragsberechtigung besteht während der Einteilung und drei Jahre darüber hinaus. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintritts der Not. b) Die Gewährung von Ausbildungs- und Studien-Beiträgen an Kinder von Angehörigen der Armee gemäss Ziff. 2a, die in Not geraten, gestorben oder invalid geworden sind. c) Die Unterstützung von militärischen Anlässen und besonderen Vorhaben der Armee oder militärnaher Verbänden und Institutionen in den Kantonen Graubünden, St. Gallen, Glarus und Zürich, welche dem Brückenschlag zwischen Armee und ziviler Bevölkerung dienen.