Stiftung HACO
AktivUID / MWST
CHE-109.538.306 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-035-7000813-2
Sitz
Muri bei Bern
Zweck
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma sowie der angeschlossenen Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, oder an seine gesetzlichen Erben. Die Beiträge der Arbeitgeber können gem. Art. 331 Abs. 3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.
Management
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Publikationen
13.11.2023
03.11.2023
18.04.2023
05.01.2023
31.10.2022
03.06.2022
21.08.2020
20.05.2020
04.05.2020
01.06.2018
29.07.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung HACO?
Stiftung HACO is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung HACO?
The UID (VAT) number of Stiftung HACO is CHE-109.538.306.
Where is Stiftung HACO located?
Stiftung HACO is located in Muri bei Bern with its registered address at c/o Haco AG, Worbstrasse 262, 3073 Gümligen.
What is the legal form of Stiftung HACO?
Stiftung HACO is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung HACO?
Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma sowie der angeschlossenen Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, oder an seine gesetzlichen Erben. Die Beiträge der Arbeitgeber können gem. Art. 331 Abs. 3 OR auch aus vorgängig hierfür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.