Stiftung Frauenkloster St. Karl
AktivUID / MWST
CHE-209.733.334 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-120-7000027-6
Sitz
Altdorf (UR)
Zweck
Die Stiftung Frauenkloster St. Karl bezweckt die bestmögliche Weiterverfolgung der klösterlichen Ziele des bisherigen Frauenklosters St. Karl in Altdorf nach Auflösung der Klostergemeinschaft bis zum allfälligen Wiederbeginn der Klostergemeinschaft; den Vollzug der von den bisherigen Organen eingeleiteten Umsiedlung der Schwestern in die Aufnahmeklöster und die Sicherstellung ihres persönlichen Wohlergehens sowie der genügenden finanziellen Vorsorge; die Nutzung der Klosterräumlichkeiten für ähnliche oder dem ursprünglichen Zweck möglichst nachkommende Zwecke; die Sicherstellung des Unterhaltes und der bestmöglichen Nutzung der übrigen, profanen Bauten und Anlagen (Schulräume, Landwirtschaftsbetriebe). Die Stiftung nimmt, soweit dies ihre jeweiligen Möglichkeiten erlauben, die ursprünglichen Ziele des Klosterfonds, nämlich die Finanzierung von kirchlichen, schulischen und anderen gemeinnützigen Aufgaben des Klosters weiterhin wahr (Statuten des Klosterfonds des Frauenklosters St. Karl, Altdorf, vom 05.12.1986, Art. 1).
Management
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Publikationen
04.07.2019
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung Frauenkloster St. Karl?
Stiftung Frauenkloster St. Karl is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung Frauenkloster St. Karl?
The UID (VAT) number of Stiftung Frauenkloster St. Karl is CHE-209.733.334.
Where is Stiftung Frauenkloster St. Karl located?
Stiftung Frauenkloster St. Karl is located in Altdorf (UR) with its registered address at Gotthardstrasse 10, 6460 Altdorf UR.
What is the legal form of Stiftung Frauenkloster St. Karl?
Stiftung Frauenkloster St. Karl is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung Frauenkloster St. Karl?
Die Stiftung Frauenkloster St. Karl bezweckt die bestmögliche Weiterverfolgung der klösterlichen Ziele des bisherigen Frauenklosters St. Karl in Altdorf nach Auflösung der Klostergemeinschaft bis zum allfälligen Wiederbeginn der Klostergemeinschaft; den Vollzug der von den bisherigen Organen eingeleiteten Umsiedlung der Schwestern in die Aufnahmeklöster und die Sicherstellung ihres persönlichen Wohlergehens sowie der genügenden finanziellen Vorsorge; die Nutzung der Klosterräumlichkeiten für ähnliche oder dem ursprünglichen Zweck möglichst nachkommende Zwecke; die Sicherstellung des Unterhaltes und der bestmöglichen Nutzung der übrigen, profanen Bauten und Anlagen (Schulräume, Landwirtschaftsbetriebe). Die Stiftung nimmt, soweit dies ihre jeweiligen Möglichkeiten erlauben, die ursprünglichen Ziele des Klosterfonds, nämlich die Finanzierung von kirchlichen, schulischen und anderen gemeinnützigen Aufgaben des Klosters weiterhin wahr (Statuten des Klosterfonds des Frauenklosters St. Karl, Altdorf, vom 05.12.1986, Art. 1).