Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation
AktivUID / MWST
CHE-102.051.664 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-035-7005030-9
Sitz
Bern
Zweck
Die Stiftung bezweckt, die insbesondere vom Stifter aufgebrachten und der Stiftung zugewendeten finanziellen Mittel für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation zu verwenden. Die ergänzenden organisatorischen Bestimmungen sowie die Durchführung der Mittelzuwendung werden in einem Reglement festgelegt, welches vom Stiftungrat mit Zustimmung des Stifters erlassen wird.
Management
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Publikationen
13.06.2022
14.10.2019
06.06.2019
23.08.2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation?
Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation?
The UID (VAT) number of Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation is CHE-102.051.664.
Where is Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation located?
Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation is located in Bern with its registered address at c/o CORE Treuhand AG, Eigerstrasse 60, 3007 Bern.
What is the legal form of Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation?
Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation?
Die Stiftung bezweckt, die insbesondere vom Stifter aufgebrachten und der Stiftung zugewendeten finanziellen Mittel für die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung in der visuellen Kommunikation zu verwenden. Die ergänzenden organisatorischen Bestimmungen sowie die Durchführung der Mittelzuwendung werden in einem Reglement festgelegt, welches vom Stiftungrat mit Zustimmung des Stifters erlassen wird.