Stiftung Ferienheim Crap la Foppa
AktivUID / MWST
CHE-113.748.924 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-320-7061672-8
Sitz
Gams
Zweck
Besitzt, unterhält und betreibt das Ferienheim Crap la Foppa in Flims/GR. Stellt das Ferienheim Schulklassen für Ferienlager, Schulverlegungen und Sportwochen sowie Vereinen, Familien und weiteren Interessierten zur Verfügung. Verfügt die Stiftung über mehr Mittel als für die Erhaltung und den Betrieb des Ferienheims Crap la Foppa erforderlich sind, kann sie Projekte im Bereich Schule, Bildung und Sport im Interesse der Gamser Schuljugend und der Gamser Bevölkerung nach dem pflichtgemässen Ermessen des Stiftungsrates fördern. Der Stiftungsrat entscheidet über die Benützung des Ferienheims Crap la Foppa und über die Verwendung der Mittel der Stiftung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
Management
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Publikationen
01.03.2022
06.06.2018
06.02.2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Stiftung Ferienheim Crap la Foppa?
Stiftung Ferienheim Crap la Foppa is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Stiftung Ferienheim Crap la Foppa?
The UID (VAT) number of Stiftung Ferienheim Crap la Foppa is CHE-113.748.924.
Where is Stiftung Ferienheim Crap la Foppa located?
Stiftung Ferienheim Crap la Foppa is located in Gams with its registered address at Haagerstrasse 5, 9473 Gams.
What is the legal form of Stiftung Ferienheim Crap la Foppa?
Stiftung Ferienheim Crap la Foppa is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Stiftung Ferienheim Crap la Foppa?
Besitzt, unterhält und betreibt das Ferienheim Crap la Foppa in Flims/GR. Stellt das Ferienheim Schulklassen für Ferienlager, Schulverlegungen und Sportwochen sowie Vereinen, Familien und weiteren Interessierten zur Verfügung. Verfügt die Stiftung über mehr Mittel als für die Erhaltung und den Betrieb des Ferienheims Crap la Foppa erforderlich sind, kann sie Projekte im Bereich Schule, Bildung und Sport im Interesse der Gamser Schuljugend und der Gamser Bevölkerung nach dem pflichtgemässen Ermessen des Stiftungsrates fördern. Der Stiftungsrat entscheidet über die Benützung des Ferienheims Crap la Foppa und über die Verwendung der Mittel der Stiftung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.