Spitex Gelterkinden und Umgebung
AktivUID / MWST
CHE-108.921.861 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-280-6029286-9
Sitz
Gelterkinden
Zweck
Der Verein gewährleistet - im Sinne des kantonalen Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz) - die fachgerechte, bedarfsorientierte Hilfe und Pflege zu Hause. Sie soll Personen, die wegen Alter, Behinderung oder Krankheit auf besondere Dienstleistungen angewiesen sind, ermöglichen, selbstbestimmt in ihrem Wohnbereich zu verbleiben, sofern nicht medizinische oder andere Umstände - wie ein unverhältnismässiger Aufwand - einen Heim- oder Spitaleintritt erfordern. Die Einzelheiten der Rechte und Pflichten werden durch Leistungsvereinbarungen mit den tragenden Gemeinden geregelt.
Management
AI-generated contentWerden Sie Beta-Tester
Wir entwickeln die Plattform aktiv weiter. Melden Sie sich für den Beta-Zugang an, um exklusiven frühen Zugriff auf neue Funktionen zu erhalten.
Publikationen
28.12.2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Spitex Gelterkinden und Umgebung?
Spitex Gelterkinden und Umgebung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Spitex Gelterkinden und Umgebung?
The UID (VAT) number of Spitex Gelterkinden und Umgebung is CHE-108.921.861.
Where is Spitex Gelterkinden und Umgebung located?
Spitex Gelterkinden und Umgebung is located in Gelterkinden with its registered address at Allmend 3, 4460 Gelterkinden.
What is the legal form of Spitex Gelterkinden und Umgebung?
Spitex Gelterkinden und Umgebung is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.
What is the purpose of Spitex Gelterkinden und Umgebung?
Der Verein gewährleistet - im Sinne des kantonalen Gesundheitsgesetzes und des Gesetzes über die spitalexterne Haus- und Krankenpflege (Spitex-Gesetz) - die fachgerechte, bedarfsorientierte Hilfe und Pflege zu Hause. Sie soll Personen, die wegen Alter, Behinderung oder Krankheit auf besondere Dienstleistungen angewiesen sind, ermöglichen, selbstbestimmt in ihrem Wohnbereich zu verbleiben, sofern nicht medizinische oder andere Umstände - wie ein unverhältnismässiger Aufwand - einen Heim- oder Spitaleintritt erfordern. Die Einzelheiten der Rechte und Pflichten werden durch Leistungsvereinbarungen mit den tragenden Gemeinden geregelt.