Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz
AktivAdresse
Rechtsform
Stiftung (Stift)
UID / MWST
CHE-109.732.877 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7903637-0
Sitz
Zürich
Zweck
a. Die Stiftung stellt für die Mitglieder der Gebäudehülle Schweiz und nachfolgend Stifterverband genannt den Ausgleich für die gesamtarbeitsvertraglichen Sozialleistungen (ohne BVG) sicher und sorgt insbesondere dafür, dass die Überschüsse sicher angelegt, verwaltet und nur dem Zweck entsprechend verwendet werden. b. Ist den Mitgliedern des Stiftungsverbands der Ausgleich für die gesamtarbeitsvertraglichen Sozialleistungen i.S. von lit. a dieses Artikels gewährleistet, kann die Stiftung einer Institution mit anderem Destinatärkreis, aber gleicher Zwecksetzung, Leistungen zukommen lassen. c. Ferner kann die Stiftung den Stifterverband in seinen Aus- und Weiterbildungsbestrebungen sowie der Erfüllung seiner Aufgaben in der Berufsbildung unterstützen.
Management
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Publikationen
09.07.2024
08.10.2021
15.07.2021
29.06.2020
16.03.2020
20.06.2017
13.09.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz?
Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz?
The UID (VAT) number of Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz is CHE-109.732.877.
Where is Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz located?
Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz is located in Zürich with its registered address at c/o Familienausgleichskasse für das Installations-,, Bergstrasse 21, Spengler- und Bedachungsgewerbe, 8044 Zürich.
What is the legal form of Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz?
Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Sozialfonds Gebäudehülle Schweiz?
a. Die Stiftung stellt für die Mitglieder der Gebäudehülle Schweiz und nachfolgend Stifterverband genannt den Ausgleich für die gesamtarbeitsvertraglichen Sozialleistungen (ohne BVG) sicher und sorgt insbesondere dafür, dass die Überschüsse sicher angelegt, verwaltet und nur dem Zweck entsprechend verwendet werden. b. Ist den Mitgliedern des Stiftungsverbands der Ausgleich für die gesamtarbeitsvertraglichen Sozialleistungen i.S. von lit. a dieses Artikels gewährleistet, kann die Stiftung einer Institution mit anderem Destinatärkreis, aber gleicher Zwecksetzung, Leistungen zukommen lassen. c. Ferner kann die Stiftung den Stifterverband in seinen Aus- und Weiterbildungsbestrebungen sowie der Erfüllung seiner Aufgaben in der Berufsbildung unterstützen.