Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen
AktivUID / MWST
CHE-109.771.110 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-092-7004586-4
Sitz
Thun
Zweck
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie der ihr angeschlossenen Firmen im Sinne der Bestimmung gem. Ziff. 2.5. Stiftungsstatuten durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt, c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Usw.
Management
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Publikationen
27.10.2025
06.04.2021
26.09.2019
03.08.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen?
Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen?
The UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen is CHE-109.771.110.
Where is Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen located?
Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen is located in Thun with its registered address at c/o Frutiger AG, Frutigenstrasse 37, 3600 Thun.
What is the legal form of Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen?
Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Personalfürsorgestiftung der Frutiger Unternehmungen?
Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie der ihr angeschlossenen Firmen im Sinne der Bestimmung gem. Ziff. 2.5. Stiftungsstatuten durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen a) an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; b) an den Arbeitnehmer in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt, c) im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist, ferner beim Fehlen solcher Personen an seine gesetzlichen Erben. Usw.