Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG
AktivUID / MWST
CHE-109.778.046 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-440-7007591-1
Sitz
Bürglen (TG)
Zweck
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf aber in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Management
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Publikationen
20.11.2018
14.11.2018
12.03.2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG?
Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG?
The UID (VAT) number of Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG is CHE-109.778.046.
Where is Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG located?
Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG is located in Bürglen (TG) with its registered address at Stockenweg, 8575 Bürglen TG.
What is the legal form of Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG?
Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Personalfürsorgestiftung der Firma Messkon AG?
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. In die reglementarische vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden. Er darf aber in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer. Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.