PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR
AktivUID / MWST
CHE-107.472.033 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-035-7016444-7
Sitz
Bern
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitglieder des Gründerverbandes (Verband bernischer Notare), die selbständig erwerbend sind und selbständig erwerbende Personen verwandter Berufsgruppen (insbesondere Anwälte sowie Notare aus anderen Kantonen) wie auch die AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber sowie deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt durch Aufnahmebeschluss des zuständigen Organes. Im Zweifelsfall entscheidet der Stiftungsrat über die Aufnahme. Die Leistungen der Stiftung können den im BVG vorgesehenen Umfang überschreiten.
Management
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Publikationen
24.06.2025
12.03.2025
03.10.2024
16.01.2024
03.08.2021
26.04.2021
13.01.2020
01.11.2019
04.02.2019
24.11.2017
21.07.2017
24.10.2016
29.09.2016
17.03.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR?
PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR?
The UID (VAT) number of PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR is CHE-107.472.033.
Where is PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR located?
PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR is located in Bern with its registered address at c/o arcasia ag, Bärenplatz 8, 3011 Bern.
What is the legal form of PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR?
PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR?
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitglieder des Gründerverbandes (Verband bernischer Notare), die selbständig erwerbend sind und selbständig erwerbende Personen verwandter Berufsgruppen (insbesondere Anwälte sowie Notare aus anderen Kantonen) wie auch die AHV-beitragspflichtigen Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber sowie deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt durch Aufnahmebeschluss des zuständigen Organes. Im Zweifelsfall entscheidet der Stiftungsrat über die Aufnahme. Die Leistungen der Stiftung können den im BVG vorgesehenen Umfang überschreiten.