Pensionskasse Basel-Stadt
AktivUID / MWST
CHE-111.778.943 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-270-8000025-3
Sitz
Basel
Zweck
Die PKBS führt die berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden des Kantons (Bereich Staat) sowie des Personals der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Anschlussvereinbarungen können mit Arbeitgebern, welche Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen oder dem Kanton Basel-Stadt nahe stehen, abgeschlossen werden. Auch für die Mitarbeitenden des Kantons (Bereich Staat) ist eine Anschlussvereinbarung abzuschliessen; zuständig ist der Regierungsrat. Die PKBS ist im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 in der Gestaltung ihrer Leistungen und ihrer Organisation frei. Die PKBS kann weitere Aufgaben übernehmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen.
Management
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Publikationen
07.10.2025
20.08.2025
09.02.2024
28.09.2023
21.02.2023
01.10.2021
01.05.2020
27.06.2019
20.02.2019
22.09.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Pensionskasse Basel-Stadt?
Pensionskasse Basel-Stadt is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Pensionskasse Basel-Stadt?
The UID (VAT) number of Pensionskasse Basel-Stadt is CHE-111.778.943.
Where is Pensionskasse Basel-Stadt located?
Pensionskasse Basel-Stadt is located in Basel with its registered address at Clarastrasse 13, 4005 Basel.
What is the legal form of Pensionskasse Basel-Stadt?
Pensionskasse Basel-Stadt is registered as a Institut des öffentlichen Rechts (IOR) in Switzerland.
What is the purpose of Pensionskasse Basel-Stadt?
Die PKBS führt die berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden des Kantons (Bereich Staat) sowie des Personals der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Anschlussvereinbarungen können mit Arbeitgebern, welche Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen oder dem Kanton Basel-Stadt nahe stehen, abgeschlossen werden. Auch für die Mitarbeitenden des Kantons (Bereich Staat) ist eine Anschlussvereinbarung abzuschliessen; zuständig ist der Regierungsrat. Die PKBS ist im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 in der Gestaltung ihrer Leistungen und ihrer Organisation frei. Die PKBS kann weitere Aufgaben übernehmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen.