Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG
AktivUID / MWST
CHE-109.721.922 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-400-7002274-2
Sitz
Baden
Zweck
Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin sowie für deren Hinterbliebene durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage, sowie im Falle des Todes des Arbeitsnehmers an den überlebenden Ehegatten, die Nachkommen und die Eltern sowie an die zu Lebzeiten des Arbeitsnehmers von ihm unterhaltenen Personen.
Management
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Publikationen
20.03.2024
06.05.2021
07.12.2020
28.10.2020
28.02.2020
01.05.2018
30.11.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG?
Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG?
The UID (VAT) number of Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG is CHE-109.721.922.
Where is Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG located?
Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG is located in Baden with its registered address at c/o P. Graf Kaffeerösterei AG, Im Grund 13, 5405 Dättwil AG.
What is the legal form of Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG?
Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Patronale Personalfürsorgestiftung der Firma P. Graf Kaffeerösterei AG?
Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterin sowie für deren Hinterbliebene durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen an den Arbeitnehmer im Falle von Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität, Militärdienst, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage, sowie im Falle des Todes des Arbeitsnehmers an den überlebenden Ehegatten, die Nachkommen und die Eltern sowie an die zu Lebzeiten des Arbeitsnehmers von ihm unterhaltenen Personen.