Otto Hediger, Familienstiftung
AktivUID / MWST
CHE-210.817.618 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-400-7453101-7
Sitz
Reinach (AG)
Zweck
Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.
Management
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Publikationen
22.06.2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Otto Hediger, Familienstiftung?
Otto Hediger, Familienstiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Otto Hediger, Familienstiftung?
The UID (VAT) number of Otto Hediger, Familienstiftung is CHE-210.817.618.
Where is Otto Hediger, Familienstiftung located?
Otto Hediger, Familienstiftung is located in Reinach (AG) with its registered address at c/o Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach AG.
What is the legal form of Otto Hediger, Familienstiftung?
Otto Hediger, Familienstiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Otto Hediger, Familienstiftung?
Die Stiftung bezweckt: a) Die Unterstützung meiner Kinder und deren Nachkommen im Falle der Bedürftigkeit. b) Solange keine bedürftigen Nachkommen vorhanden sind, oder die Zinserträgnisse für Stiftungszwecke im Sinne von lit. a) nicht aufgebraucht werden, dürfen die Zinserträgnisse auch als Beiträge für die Ausbildung, Besuch von Schulen, Erlernung von Berufen und zur Wiederherstellung angegriffener Gesundheit von Kindern der zur Stiftung berufenen Familienangehörigen - ohne Rücksicht auf die Bedürftigkeit der Eltern - ausgerichtet werden. c) Sofern das Stiftungsvermögen mindestens das heute zugewendete Grundkapital aufweist, dürfen an Töchter, die sich verehelichen, als einmaliger Beitrag an deren Aussteuer maximal Fr. 1'000.- (eintausend) ausgerichtet werden.