Kurt Michel-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-109.495.714 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-280-7915601-9
Sitz
Wintersingen
Zweck
Finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern von Wintersingen für Erstausbildungszwecke sowie Leistung finanzieller Beiträge für Weiterbildung oder Zweitausbildung an Wintersinger Bürgerinnen und Bürger und an die Einwohnerschaft von Wintersingen; Leistung finanzieller Beiträge an Wintersinger Dorfvereine, Institutionen oder Einzelpersonen für bestimmte Projekte im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich, welche in einem Zusammenhang mit der Gemeinde Wintersingen stehen; finanzielle Unterstützung des Frauenvereins und des Hauspflegevereins Wintersingen mit je maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Finanzierung von Verpflegungsbons für Erwachsene und Kinder, die am Bannumgang teilnehmen, mit maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Kompetenz an den Bürgerrat von Wintersingen, für speziell zu beschliessende Fälle, im Maximum Fr. 2'000.-- pro Jahr; Leistung eines jährlichen Beitrages von je maximal Fr. 800.-- pro Kind an Eltern von Wintersingen, deren Kind oder Kinder eine Sonderschule besuchen oder einer finanziell besonders aufwendigen Pflege bedürfen.
Management
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Publikationen
23.02.2024
11.04.2022
07.03.2022
05.10.2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Kurt Michel-Stiftung?
Kurt Michel-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Kurt Michel-Stiftung?
The UID (VAT) number of Kurt Michel-Stiftung is CHE-109.495.714.
Where is Kurt Michel-Stiftung located?
Kurt Michel-Stiftung is located in Wintersingen with its registered address at c/o Matthias Häfelfinger, Zenzachweg 11, 4451 Wintersingen.
What is the legal form of Kurt Michel-Stiftung?
Kurt Michel-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Kurt Michel-Stiftung?
Finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern von Wintersingen für Erstausbildungszwecke sowie Leistung finanzieller Beiträge für Weiterbildung oder Zweitausbildung an Wintersinger Bürgerinnen und Bürger und an die Einwohnerschaft von Wintersingen; Leistung finanzieller Beiträge an Wintersinger Dorfvereine, Institutionen oder Einzelpersonen für bestimmte Projekte im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich, welche in einem Zusammenhang mit der Gemeinde Wintersingen stehen; finanzielle Unterstützung des Frauenvereins und des Hauspflegevereins Wintersingen mit je maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Finanzierung von Verpflegungsbons für Erwachsene und Kinder, die am Bannumgang teilnehmen, mit maximal Fr. 1'500.-- jährlich; Kompetenz an den Bürgerrat von Wintersingen, für speziell zu beschliessende Fälle, im Maximum Fr. 2'000.-- pro Jahr; Leistung eines jährlichen Beitrages von je maximal Fr. 800.-- pro Kind an Eltern von Wintersingen, deren Kind oder Kinder eine Sonderschule besuchen oder einer finanziell besonders aufwendigen Pflege bedürfen.