Kulturfonds Suissimage
AktivUID / MWST
CHE-101.949.640 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-035-7014646-1
Sitz
Bern
Zweck
Die Stiftung verfolgt den Zweck, alle möglichen filmkulturellen Anliegen zu fördern und dabei die Filmförderung von Bund, Kantonen und SRG in ihrem Bestreben zu unterstützen: Nach Möglichkeit soll dabei - basierend auf einem Konzept - während jeweils zwei Jahren konzentriert und schwergewichtig ein bestimmter Bereich des Schweizerischen Film- und Audiovisuellen-Schaffens gezielt gefördert werden. Filmförderung kann dabei etwa direkt durch Ausrichtung rückzahlbarer oder nicht rückzahlbarer Unterstützungs- oder Förderungsbeiträge oder indirekt durch Zusammenarbeit mit oder durch Beteiligung an andern Organisationen und juristischen Personen erfolgen. Denkbare Förderungsbereiche sind insbesondere die Produktionsförderung (Drehbücher, Herstellung), die Promotions- und Distributionsförderung (Verleih, Vertrieb, Übersetzungen, Untertitelung), die Kinoförderung, die Nachwuchs- und Ausbildungsförderung und alle andern denkbaren Formen der Filmkulturförderung wie Seminare, Haus des Films als Begegnungsstätte, Medienbank, etc.
Management
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Publikationen
03.10.2025
19.02.2024
13.07.2023
09.02.2023
13.01.2023
26.04.2018
15.06.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Kulturfonds Suissimage?
Kulturfonds Suissimage is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Kulturfonds Suissimage?
The UID (VAT) number of Kulturfonds Suissimage is CHE-101.949.640.
Where is Kulturfonds Suissimage located?
Kulturfonds Suissimage is located in Bern with its registered address at Neuengasse 23, 3011 Bern.
What is the legal form of Kulturfonds Suissimage?
Kulturfonds Suissimage is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Kulturfonds Suissimage?
Die Stiftung verfolgt den Zweck, alle möglichen filmkulturellen Anliegen zu fördern und dabei die Filmförderung von Bund, Kantonen und SRG in ihrem Bestreben zu unterstützen: Nach Möglichkeit soll dabei - basierend auf einem Konzept - während jeweils zwei Jahren konzentriert und schwergewichtig ein bestimmter Bereich des Schweizerischen Film- und Audiovisuellen-Schaffens gezielt gefördert werden. Filmförderung kann dabei etwa direkt durch Ausrichtung rückzahlbarer oder nicht rückzahlbarer Unterstützungs- oder Förderungsbeiträge oder indirekt durch Zusammenarbeit mit oder durch Beteiligung an andern Organisationen und juristischen Personen erfolgen. Denkbare Förderungsbereiche sind insbesondere die Produktionsförderung (Drehbücher, Herstellung), die Promotions- und Distributionsförderung (Verleih, Vertrieb, Übersetzungen, Untertitelung), die Kinoförderung, die Nachwuchs- und Ausbildungsförderung und alle andern denkbaren Formen der Filmkulturförderung wie Seminare, Haus des Films als Begegnungsstätte, Medienbank, etc.