Koch-Berner-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-101.809.890 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-400-7907144-6
Sitz
Villmergen
Zweck
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist konfessionell neutral. Sie bezweckt die Förderung des kulturellen Lebens und der sozialen Fürsorge im Aargau, insbesondere a) auf kulturellem Gebiet: - durch die Pflege der schönen Künste, inklusive dem Ankauf von Kunstwerken; - durch Unterstützung der Wissenschaften (nicht aktiv); - durch die Pflege von Natur- und Heimatschutz; - durch die Pflege des Tierschutzes. b) auf sozialem Gebiet: durch Fürsorge für Hilfsbedürftige als Ergänzung der von der öffentlichen Fürsorge erbrachten Unterstützungen und Leistungen, unter Rücksprache und in Zusammenarbeit mit den Behörden. c) ausnahmsweise dürfen gelegentlich auch humanitäre Bestrebungen ausserhalb des Kantons Aargau (z.B. Katastrophenhilfe) unterstützt werden.
Management
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Publikationen
23.06.2025
24.02.2025
12.11.2024
27.06.2023
11.02.2019
29.03.2018
20.07.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Koch-Berner-Stiftung?
Koch-Berner-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Koch-Berner-Stiftung?
The UID (VAT) number of Koch-Berner-Stiftung is CHE-101.809.890.
Where is Koch-Berner-Stiftung located?
Koch-Berner-Stiftung is located in Villmergen with its registered address at c/o Gemeindehaus, Schulhausstrasse 17, 5612 Villmergen.
What is the legal form of Koch-Berner-Stiftung?
Koch-Berner-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Koch-Berner-Stiftung?
Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und ist konfessionell neutral. Sie bezweckt die Förderung des kulturellen Lebens und der sozialen Fürsorge im Aargau, insbesondere a) auf kulturellem Gebiet: - durch die Pflege der schönen Künste, inklusive dem Ankauf von Kunstwerken; - durch Unterstützung der Wissenschaften (nicht aktiv); - durch die Pflege von Natur- und Heimatschutz; - durch die Pflege des Tierschutzes. b) auf sozialem Gebiet: durch Fürsorge für Hilfsbedürftige als Ergänzung der von der öffentlichen Fürsorge erbrachten Unterstützungen und Leistungen, unter Rücksprache und in Zusammenarbeit mit den Behörden. c) ausnahmsweise dürfen gelegentlich auch humanitäre Bestrebungen ausserhalb des Kantons Aargau (z.B. Katastrophenhilfe) unterstützt werden.