Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-296.112.138 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7001928-7
Sitz
Dietikon
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht darin, dass sie aus Ihren Erträgnissen aus dem Stiftungsvermögen nach Abzug der laufenden Kosten und von Rückstellungen, gemeinnützige Leistungen an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite gemeinnützige Kinder- und Waisenheime sowie Kinderkrankenheime ausrichtet. Der Stiftungsrat bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen: die Höhe der jährlichen Stiftungsleistungen; die jeweils begünstigten Heime; den Verwendungszweck der ausgerichteten Beträge (Beiträge). Der Stiftungsrat hat das Recht und die Pflicht die notwendigen Rückstellungen für eine gute und solide Unterhaltung des Stiftungsgutes (Grundstücke) zu sichern. Bestehende Hypotheken auf Stiftungsgrundstücken können nach freien Beschlüssen des Stiftungsrates amortisiert werden. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Management
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Publikationen
24.03.2023
02.12.2019
13.01.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung?
Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung?
The UID (VAT) number of Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung is CHE-296.112.138.
Where is Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung located?
Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung is located in Dietikon with its registered address at Obere Reppischstrasse 15, 8953 Dietikon.
What is the legal form of Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung?
Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Karl + Margrith Wiederkehr-Stiftung?
Der Zweck der Stiftung besteht darin, dass sie aus Ihren Erträgnissen aus dem Stiftungsvermögen nach Abzug der laufenden Kosten und von Rückstellungen, gemeinnützige Leistungen an in der Schweiz domizilierte steuerbefreite gemeinnützige Kinder- und Waisenheime sowie Kinderkrankenheime ausrichtet. Der Stiftungsrat bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen: die Höhe der jährlichen Stiftungsleistungen; die jeweils begünstigten Heime; den Verwendungszweck der ausgerichteten Beträge (Beiträge). Der Stiftungsrat hat das Recht und die Pflicht die notwendigen Rückstellungen für eine gute und solide Unterhaltung des Stiftungsgutes (Grundstücke) zu sichern. Bestehende Hypotheken auf Stiftungsgrundstücken können nach freien Beschlüssen des Stiftungsrates amortisiert werden. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.