Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich
AktivRechtsform
Stiftung (Stift)
UID / MWST
CHE-109.811.614 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7901216-4
Sitz
Zürich
Zweck
Der Zweck der Stiftung ist die Hilfe an Mieterinnen und Mieter sowie Angestellte der Stifterin. Die Hilfe soll in besonderen Notfällen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in der Familie, grosse Familienlasten, Invalidität oder dergleichen, erfolgen und kann in einer Mietzinsermässigung oder in anderer Form bestehen. Die Stiftung kann Beiträge an Einrichtungen und Institutionen ausrichten, die Leistungen für die Begünstigten gemäss Abs. 1 erbringen. Diese Beiträge dürfen in der Regel 25 Prozent der jährlichen Einnahmen der Stiftung nicht übersteigen. Ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.
Management
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Publikationen
12.03.2025
27.11.2024
30.10.2024
22.11.2022
20.03.2020
07.10.2019
06.01.2017
05.08.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich?
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich?
The UID (VAT) number of Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich is CHE-109.811.614.
Where is Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich located?
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich is located in Zürich with its registered address at c/o Familienheim-Genossenschaft Zürich, Friesenbergplatz 1, 8045 Zürich.
What is the legal form of Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich?
Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Hilfsfonds der Familienheim-Genossenschaft Zürich?
Der Zweck der Stiftung ist die Hilfe an Mieterinnen und Mieter sowie Angestellte der Stifterin. Die Hilfe soll in besonderen Notfällen, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod in der Familie, grosse Familienlasten, Invalidität oder dergleichen, erfolgen und kann in einer Mietzinsermässigung oder in anderer Form bestehen. Die Stiftung kann Beiträge an Einrichtungen und Institutionen ausrichten, die Leistungen für die Begünstigten gemäss Abs. 1 erbringen. Diese Beiträge dürfen in der Regel 25 Prozent der jährlichen Einnahmen der Stiftung nicht übersteigen. Ein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.