Hadlaubstiftung
AktivUID / MWST
CHE-357.184.519 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-150-7477318-3
Sitz
Stansstad
Zweck
Die Stiftung bezweckt, den Nachkommen der Ehegatten Carl und Eugenie Ehrenzeller-Knapp, St. Gallen, verstorben 1886 und 1907 ein Vermögen zu sichern und zu erhalten und den zuwendungsberechtigten Familienmitgliedern die Erträgnisse des Stiftungsvermögens zukommen zu lassen. Ausnahmsweise können auch Beiträge aus der Substanz des Stiftungsvermögens ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat bestimmt im Einzelnen die zuwendungsberechtigten Familienmitglieder. Zuwendungen sind auch an Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen von Familienmitgliedern möglich, sofern im Zeitpunkt der Zuwendung die Partnerschaft fünf Jahre bereits gedauert hat. Der Stiftungsrat berücksichtigt primär diejenigen Familienmitglieder, die durch Alter, Krankheit oder aus sonstigen Gründen in Not geraten sind. Subsidiär sind Zuwendungen an Familienmitglieder zum Zwecke der Erziehung, der Berufsausbildung, der Ausstattung bei Heirat oder bei Geschäftsgründung, insbesondere bei beruflicher Verselbständigung sowie zur Finanzierung von Kuraufenthalten und dergleichen möglich.
Management
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Publikationen
03.04.2023
20.08.2020
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Hadlaubstiftung?
Hadlaubstiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Hadlaubstiftung?
The UID (VAT) number of Hadlaubstiftung is CHE-357.184.519.
Where is Hadlaubstiftung located?
Hadlaubstiftung is located in Stansstad with its registered address at c/o Egger Treuhand AG, Mühlebach 7, 6362 Stansstad.
What is the legal form of Hadlaubstiftung?
Hadlaubstiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Hadlaubstiftung?
Die Stiftung bezweckt, den Nachkommen der Ehegatten Carl und Eugenie Ehrenzeller-Knapp, St. Gallen, verstorben 1886 und 1907 ein Vermögen zu sichern und zu erhalten und den zuwendungsberechtigten Familienmitgliedern die Erträgnisse des Stiftungsvermögens zukommen zu lassen. Ausnahmsweise können auch Beiträge aus der Substanz des Stiftungsvermögens ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat bestimmt im Einzelnen die zuwendungsberechtigten Familienmitglieder. Zuwendungen sind auch an Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen von Familienmitgliedern möglich, sofern im Zeitpunkt der Zuwendung die Partnerschaft fünf Jahre bereits gedauert hat. Der Stiftungsrat berücksichtigt primär diejenigen Familienmitglieder, die durch Alter, Krankheit oder aus sonstigen Gründen in Not geraten sind. Subsidiär sind Zuwendungen an Familienmitglieder zum Zwecke der Erziehung, der Berufsausbildung, der Ausstattung bei Heirat oder bei Geschäftsgründung, insbesondere bei beruflicher Verselbständigung sowie zur Finanzierung von Kuraufenthalten und dergleichen möglich.