Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli
AktivUID / MWST
CHE-109.855.155 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-5000360-0
Sitz
Neftenbach
Zweck
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.
Management
AI-generated contentWerden Sie Beta-Tester
Wir entwickeln die Plattform aktiv weiter. Melden Sie sich für den Beta-Zugang an, um exklusiven frühen Zugriff auf neue Funktionen zu erhalten.
Publikationen
23.05.2025
05.06.2024
14.04.2023
28.06.2021
29.07.2019
28.11.2018
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli?
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli?
The UID (VAT) number of Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli is CHE-109.855.155.
Where is Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli located?
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli is located in Neftenbach with its registered address at c/o Alain Strickler, Sattleracherstrasse 13, 8413 Neftenbach.
What is the legal form of Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli?
Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli is registered as a Genossenschaft (Gen) in Switzerland.
What is the purpose of Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli?
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe und Mitverantwortung ihren Mitgliedern guten und preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Sie fördert das Zusammenleben im Sinne gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und gegenseitiger Solidarität. Die Genossenschaft bezweckt den Bau oder den Kauf sowie den Betrieb von Wohnungen für, Senioren/Innen. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Die Genossenschaft vermietet die Wohnungen in erster Linie an ihre älteren Mitglieder (ab Alter 60), zweitens an Bewohner/Innen bzw. Bürger/Innen der Gemeinde Neftenbach und erst anschliessend an Dritte. Einzelheiten regelt der Vorstand im Vermietungsreglement. Die Mitglieder sind verpflichtet, selber in den von ihnen gemieteten Wohnungen zu wohnen und dort zivilrechtlichen Wohnsitz zu haben. Die ganze oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vorstandes zulässig. Der Vorstand kann die Zustimmung zu einem entsprechenden Gesuch aus den in Art. 262 Abs. 2 OR genannten Gründen verweigern. Als wesentliche Nachteile bei der Untervermietung der ganzen Wohnung gelten insbesondere deren mehr als einjährige Dauer, die mehr als zweimalige Untervermietung im laufenden Mietverhältnis, die Untervermietung an Personen, welche die Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement nicht erfüllen sowie der Umstand, dass die Mitglieder nicht eindeutig darlegen können, dass sie die Wohnung nach Ablauf der Untervermietung wieder selber bewohnen werden. Bei Untervermietung einzelner Zimmer entsteht der Genossenschaft auch ein wesentlicher Nachteil, wenn damit Vermietungsrichtlinien gemäss Vermietungsreglement umgangen werden. Der Vorstand kann die tage- oder wochenweise Untervermietung an Dritte erlauben.