Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen
AktivUID / MWST
CHE-103.539.603 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-280-5900026-7
Sitz
Zwingen
Zweck
Die Genossenschaft bezweckt, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, den preisgünstigen Bau und Betrieb einer Gemeindesiedlung für in erster Linie betagte und behinderte Personen, die vor dem Eintritt in die Siedlung mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Zwingen hatten. 1. Die Vermietung von zweckmässigen und mietzinsgünstigen Wohnungen an Betagte. Folgende Prioritätenliste wurde an der Generalversammlung vom 12.4.1994 festgehalten: a. Bürger von Zwingen; b. Personen, welche in Zwingen aufgewachsen sind; c. Personen, welche früher während 5 Jahren in Zwingen wohnten; d. Frühpensionierte Personen, e. Sollten diese Lockerungen zur Vermietung aller Wohnungen nicht genügen, liegt die Kriterienfestlegung beim Verwaltungsvorstand. 2. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch Schaffung von preisgünstigen Wohnungen für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.
Management
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Publikationen
30.07.2025
17.06.2025
02.02.2024
14.12.2022
11.05.2020
10.02.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen?
Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen?
The UID (VAT) number of Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen is CHE-103.539.603.
Where is Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen located?
Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen is located in Zwingen with its registered address at August-Cuenistrasse 19, Vorstand, 4222 Zwingen.
What is the legal form of Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen?
Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen is registered as a Genossenschaft (Gen) in Switzerland.
What is the purpose of Genossenschaft Gemeindesiedlung Zwingen?
Die Genossenschaft bezweckt, unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht, den preisgünstigen Bau und Betrieb einer Gemeindesiedlung für in erster Linie betagte und behinderte Personen, die vor dem Eintritt in die Siedlung mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde Zwingen hatten. 1. Die Vermietung von zweckmässigen und mietzinsgünstigen Wohnungen an Betagte. Folgende Prioritätenliste wurde an der Generalversammlung vom 12.4.1994 festgehalten: a. Bürger von Zwingen; b. Personen, welche in Zwingen aufgewachsen sind; c. Personen, welche früher während 5 Jahren in Zwingen wohnten; d. Frühpensionierte Personen, e. Sollten diese Lockerungen zur Vermietung aller Wohnungen nicht genügen, liegt die Kriterienfestlegung beim Verwaltungsvorstand. 2. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch Schaffung von preisgünstigen Wohnungen für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen.