Fussverkehr Schweiz
AktivUID / MWST
CHE-105.921.356 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-6001600-5
Sitz
Zürich
Zweck
Der Verein wahrt die Interessen der Fussgängerinnen und Fussgänger und stärkt ihre Stellung im Siedlungs- und Verkehrsraum. Der Verein ist ein Fachverband mit gemeinnützigem Charakter, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als Fachorganisation gemäss Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) unterstützt sie die öffentliche Hand bei dessen Vollzug. Folgende Zielsetzungen werden angestrebt: Fördert die Planung, Schaffung und Erhaltung von attraktiven, sicheren und direkten Fussverkehrsnetzen und deren optimale Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr; fördert fussgängerfreundliche Siedlungsräume mit geeigneten Aufenthaltsflächen; setzt sich für die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger ein; setzt sich für wirksame Rechtsgrundlagen für Fuss- und Wanderwegnetze ein; engagiert sich dafür, dass gesundheitliche und ökologische Aspekte des Zufussgehens besser wahrgenommen werden; legt ein besonderes Augenmerk auf die Anforderungen von Kindern, Betagten und Menschen mit Behinderung; thematisiert die Kultur des Gehens.
Management
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Publikationen
10.12.2024
23.11.2022
27.01.2021
07.08.2019
21.04.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Fussverkehr Schweiz?
Fussverkehr Schweiz is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Fussverkehr Schweiz?
The UID (VAT) number of Fussverkehr Schweiz is CHE-105.921.356.
Where is Fussverkehr Schweiz located?
Fussverkehr Schweiz is located in Zürich with its registered address at Klosbachstrasse 48, 8032 Zürich.
What is the legal form of Fussverkehr Schweiz?
Fussverkehr Schweiz is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.
What is the purpose of Fussverkehr Schweiz?
Der Verein wahrt die Interessen der Fussgängerinnen und Fussgänger und stärkt ihre Stellung im Siedlungs- und Verkehrsraum. Der Verein ist ein Fachverband mit gemeinnützigem Charakter, parteipolitisch und konfessionell neutral. Als Fachorganisation gemäss Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) unterstützt sie die öffentliche Hand bei dessen Vollzug. Folgende Zielsetzungen werden angestrebt: Fördert die Planung, Schaffung und Erhaltung von attraktiven, sicheren und direkten Fussverkehrsnetzen und deren optimale Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr; fördert fussgängerfreundliche Siedlungsräume mit geeigneten Aufenthaltsflächen; setzt sich für die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger ein; setzt sich für wirksame Rechtsgrundlagen für Fuss- und Wanderwegnetze ein; engagiert sich dafür, dass gesundheitliche und ökologische Aspekte des Zufussgehens besser wahrgenommen werden; legt ein besonderes Augenmerk auf die Anforderungen von Kindern, Betagten und Menschen mit Behinderung; thematisiert die Kultur des Gehens.