Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-109.626.471 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-350-7000487-0
Sitz
Chur
Zweck
Unterstützung der Fondation Franz Weber, Montreux, solange diese besteht und im heutigen Sinne geführt wird, des World Wild Life Found Schweiz, der Green Peace Schweiz und gutgeführter Tierheime und Tierschutzvereine. Drei Viertel des für die Unterstützung verfügbaren Betrages sollen wenn möglich gleichmässig auf die drei erstgenannten Institutionen entfallen. Abweichungen sind nach freiem Ermessen des Stiftungsrates möglich, wenn eine Institution für ein besonders wertvolles Projekt grössere Geldsummen benötigt. Die Auszahlungen sollen bei allen Unterstützungen projektbezogen ausbezahlt werden und für die Erhaltung und Rettung der Tier- und Pflanzenwelt eingesetzt werden. Administrative Zwecke dürfen nicht unterstützt werden.
Management
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Publikationen
05.07.2024
16.09.2021
03.08.2018
10.10.2017
30.01.2017
27.12.2016
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung?
Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung?
The UID (VAT) number of Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung is CHE-109.626.471.
Where is Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung located?
Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung is located in Chur with its registered address at c/o Somedia AG, Sommeraustrasse 32, 7007 Chur.
What is the legal form of Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung?
Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Frau Betty und Dr. Rudolf Gasser Stiftung?
Unterstützung der Fondation Franz Weber, Montreux, solange diese besteht und im heutigen Sinne geführt wird, des World Wild Life Found Schweiz, der Green Peace Schweiz und gutgeführter Tierheime und Tierschutzvereine. Drei Viertel des für die Unterstützung verfügbaren Betrages sollen wenn möglich gleichmässig auf die drei erstgenannten Institutionen entfallen. Abweichungen sind nach freiem Ermessen des Stiftungsrates möglich, wenn eine Institution für ein besonders wertvolles Projekt grössere Geldsummen benötigt. Die Auszahlungen sollen bei allen Unterstützungen projektbezogen ausbezahlt werden und für die Erhaltung und Rettung der Tier- und Pflanzenwelt eingesetzt werden. Administrative Zwecke dürfen nicht unterstützt werden.