Familienstiftung F. Meyer-Bruns
AktivUID / MWST
CHE-379.309.982 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-270-7003410-0
Sitz
Basel
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Bestreitung der Kosten der Erziehung, der Ausstattung oder Unterstützung von Angehörigen der Familie Meyer oder zu ähnlichen Zwecken gemäss Art. 335 Abs. 1 ZGB. Als Angehörige der Familie Meyer gelten alle leiblichen Nachkommen der Stifter und der Stifterin, Fritz Meyer-Bruns, Fritz Emil Meyer, Rudolf Meyer-SeeI und Annehilde Meyer, sowie deren Adoptivkinder und deren Nachkommen. Ebenfalls als Familienangehörige gelten die Ehegatten und Witwen bzw. Witwer der genannten Personen. Unterstützungsleistungen in Härtefällen können auch an den erweiterten Familienkreis, insbesondere an Stief- und Pflegekinder oder Konkubinatspartner von den obengenannten Familienangehörigen, erbracht werden.
Management
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Publikationen
05.03.2025
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Familienstiftung F. Meyer-Bruns?
Familienstiftung F. Meyer-Bruns is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Familienstiftung F. Meyer-Bruns?
The UID (VAT) number of Familienstiftung F. Meyer-Bruns is CHE-379.309.982.
Where is Familienstiftung F. Meyer-Bruns located?
Familienstiftung F. Meyer-Bruns is located in Basel with its registered address at Neubadstrasse 81, 4054 Basel.
What is the legal form of Familienstiftung F. Meyer-Bruns?
Familienstiftung F. Meyer-Bruns is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Familienstiftung F. Meyer-Bruns?
Der Zweck der Stiftung besteht in der Bestreitung der Kosten der Erziehung, der Ausstattung oder Unterstützung von Angehörigen der Familie Meyer oder zu ähnlichen Zwecken gemäss Art. 335 Abs. 1 ZGB. Als Angehörige der Familie Meyer gelten alle leiblichen Nachkommen der Stifter und der Stifterin, Fritz Meyer-Bruns, Fritz Emil Meyer, Rudolf Meyer-SeeI und Annehilde Meyer, sowie deren Adoptivkinder und deren Nachkommen. Ebenfalls als Familienangehörige gelten die Ehegatten und Witwen bzw. Witwer der genannten Personen. Unterstützungsleistungen in Härtefällen können auch an den erweiterten Familienkreis, insbesondere an Stief- und Pflegekinder oder Konkubinatspartner von den obengenannten Familienangehörigen, erbracht werden.