Elternverein Schlümpfli

Aktiv

Adresse

Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich

Rechtsform

Verein (Verein)

UID / MWST

CHE-320.826.482 MWST

Handelsregister-Nummer

CH-020-6003107-7

Sitz

Zürich

Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich

Zweck

a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht Key To, der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.

Management

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Publikationen

10.01.2024

0, 0
Elternverein Schlümpfli, in Zürich, CHE-320.826.482, Verein (SHAB Nr. 209 vom 27.10.2022, Publ. 1005591782).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Trinkner Schmid, Gabriela Elisabeth, von Zürich, in Zürich, Kassierin, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Ettlin, Paul Sigfried, von Sarnen, in Geroldswil, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien];

27.10.2022

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Elternverein Schlümpfli in Zürich CHE-158 002 146 Verein (SHAB Nr 206 vom 24 10 2022 Publ 1005588845) UID neu CHE-320 826 482 [bisher CHE-158 002 146]

24.10.2022

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Elternverein Schlümpfli, in Zürich, CHE-158.002.146, Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich, Verein (Neueintragung).
Zweck:
a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht "Key To", der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel: Mittel: Vereinsmitgliedschaftsbeiträge; Betreuungsbeiträge für die Hort- oder Krippenbetreuung; Schulbeiträge für den Privatunterricht; Spenden von Gönnern; andere Spenden und Hinterlassungen.
Statutendatum: 22.04.2022. Zweck: a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht "Key To", der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel: Mittel: Vereinsmitgliedschaftsbeiträge; Betreuungsbeiträge für die Hort- oder Krippenbetreuung; Schulbeiträge für den Privatunterricht; Spenden von Gönnern; andere Spenden und Hinterlassungen.
Eingetragene Personen:
Ettlin, Genovefa Antonia, von Sarnen, in Geroldswil, Präsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Kelemen, Pascale Silvia, von Rümlang, in Rümlang, Vizepräsidentin des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Ettlin, Jennifer Lea, von Sarnen, in Geroldswil, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Ettlin, Paul Sigfried, von Sarnen, in Geroldswil, Mitglied des Vorstandes, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Fallegger-Lichtblau, Annette, von Wettingen, in Niederhasli, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
22 04 2022

Frequently Asked Questions

What is the legal status of Elternverein Schlümpfli?

Elternverein Schlümpfli is Aktiv in the Swiss Commercial Register.

What is the UID (VAT) number of Elternverein Schlümpfli?

The UID (VAT) number of Elternverein Schlümpfli is CHE-320.826.482.

Where is Elternverein Schlümpfli located?

Elternverein Schlümpfli is located in Zürich with its registered address at Buckhauserstrasse 28, 8048 Zürich.

What is the legal form of Elternverein Schlümpfli?

Elternverein Schlümpfli is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.

What is the purpose of Elternverein Schlümpfli?

a) Der Verein bezweckt die Führung einer Kinderbetreuungsstätte (Kita genannt). In erster Linie besteht diese Einrichtung aus einer Krippe und einem Hort für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Abschluss der sechsten Klasse, deren Eltern Aktivmitglieder der Scientology Kirche Zürich sind. Die Betreuung basiert auf den Grundprinzipien der Scientology Religion und den Erziehungsprinzipien von L. Ron Hubbard, im Einklang mit dem religiösen Erziehungsrecht der Erziehungsberechtigten. Sind noch Plätze frei, werden auch Kinder in die Krippe oder den Hort aufgenommen, deren Eltern keine Aktivmitglieder der Scientology Kirche sind. Diese Plätze stehen Kindern aller Konfessionen offen, sofern sich die Eltern mit dem Betriebskonzept der Kita einverstanden erklären. b) Der Verein sieht die Aufgabe der Kita darin, die ihr anvertrauten Kinder zu glücklichen, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen und die Entfaltung ihrer Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kita erfüllt die Auflagen der Krippenaufsicht der Stadt Zürich. c) Der Verein fördert und unterstützt den Privatschulunterricht A. Rothen und den Privatunterricht Key To, der von ausgebildeten Lehrpersonen geführt wird und in den Räumlichkeiten der Kita durchgeführt wird. Der Melde- und Bewilligungspflicht gegenüber dem Volksschulamt (VSA) wird durch die Schulleitung und die Eltern gemäss den Auflagen des VSA Folge geleistet. Der Unterricht wird im Einklang mit dem Volksschulgesetz durchgeführt. Die Erfüllung des Lehrplans des Kantons Zürich liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen, die den Unterricht durchführen und umfasst die Lernziele von der ersten bis zur sechsten Primarschulstufe bzw. von der ersten bis zur dritten Sekundarschulstufe. Der Verein sorgt für die Räumlichkeiten, den Mittagstisch und die Zwischenverpflegungen (Znüni und Zvieri) der Schulbetriebe. d) Der Verein versteht sich als Non-Profit-Organisation und seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.