Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung
AktivUID / MWST
CHE-448.857.857 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-280-7015322-6
Sitz
Bottmingen
Zweck
Die Stiftung bezweckt Personen, die sich aus materiellen Gründen von einem ihnen lieb gewordenen Haustier trennen müssten, zu unterstützen, um die Trennung zu vermeiden. Die Stiftung kann auch Beiträge ausrichten, wenn Unterhalt und Pflege eines Haustieres aus materiellen Gründen nicht möglich ist. An die Kosten der Neuanschaffung eines Haustieres können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Stiftung kann ferner die temporäre Unterbringung von Haustieren finanziell unterstützen, deren Halter während einer beschränkten Zeit nicht in der Lage sind sich um sie zu kümmern, z.B. während eines Spitalaufenthaltes, einer Auslandabwesenheit, aber nicht während ihrer Ferien. Die Stiftung kann schliesslich auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise - durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen, - durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere, - durch finanzielle Unterstützung von Impf- bzw. Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen. Keine Stiftungsleistungen können erbracht werden für - Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen - Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen - Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen - Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung - Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde - Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region von Nordwestschweiz (siehe Artikel 3). Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen; Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszwecks auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grössere ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat Beiträge an Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.
Management
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Publikationen
09.05.2025
10.04.2024
15.10.2021
03.09.2021
14.09.2020
17.08.2020
29.04.2019
29.12.2017
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung?
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung?
The UID (VAT) number of Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung is CHE-448.857.857.
Where is Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung located?
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung is located in Bottmingen with its registered address at c/o Joerg-Peter Werner, Haselstrasse 31, 4103 Bottmingen.
What is the legal form of Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung?
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung?
Die Stiftung bezweckt Personen, die sich aus materiellen Gründen von einem ihnen lieb gewordenen Haustier trennen müssten, zu unterstützen, um die Trennung zu vermeiden. Die Stiftung kann auch Beiträge ausrichten, wenn Unterhalt und Pflege eines Haustieres aus materiellen Gründen nicht möglich ist. An die Kosten der Neuanschaffung eines Haustieres können keine Beiträge ausgerichtet werden. Die Stiftung kann ferner die temporäre Unterbringung von Haustieren finanziell unterstützen, deren Halter während einer beschränkten Zeit nicht in der Lage sind sich um sie zu kümmern, z.B. während eines Spitalaufenthaltes, einer Auslandabwesenheit, aber nicht während ihrer Ferien. Die Stiftung kann schliesslich auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise - durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen, - durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere, - durch finanzielle Unterstützung von Impf- bzw. Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen. Keine Stiftungsleistungen können erbracht werden für - Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen - Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen - Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen - Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung - Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde - Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region von Nordwestschweiz (siehe Artikel 3). Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen; Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszwecks auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grössere ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat Beiträge an Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.