CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ
AktivUID / MWST
CHE-101.820.934 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-7905112-6
Sitz
Küsnacht (ZH)
Zweck
Die Stiftung bezweckt, Bergbauern-Hilfe zu leisten und den Tierschutz zu fördern. Sie kann für einen dieser Zwecke oder für beide zusammen Schenkungen zusprechen, verzinsliche oder unverzinsliche Darlehen gewähren, einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichten oder andere Hilfs- und Förderungsmassnahman ergreifen. Die Stiftung kann auch Tätigkeiten anderer Vereinigungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung fördern. Die näheren Bestimmungen über die Organisation der Stiftung und über Art und Umfang der Zuwendung können vom Stiftungsrat in einem Reglement festgelegt werden. Die Reglemente sowie allfällige Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung zu unterbreiten.
Management
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Publikationen
14.08.2025
19.07.2019
Frequently Asked Questions
What is the legal status of CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ?
CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ?
The UID (VAT) number of CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ is CHE-101.820.934.
Where is CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ located?
CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ is located in Küsnacht (ZH) with its registered address at c/o Joseph Vieli, Schübelstrasse 8, 8700 Küsnacht ZH.
What is the legal form of CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ?
CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ is registered as a Stiftung (Stift) in Switzerland.
What is the purpose of CARL WEBER-RECOULLE-STIFTUNG FÜR BERGBAUERN-HILFE UND TIERSCHUTZ?
Die Stiftung bezweckt, Bergbauern-Hilfe zu leisten und den Tierschutz zu fördern. Sie kann für einen dieser Zwecke oder für beide zusammen Schenkungen zusprechen, verzinsliche oder unverzinsliche Darlehen gewähren, einmalige oder wiederkehrende Beiträge ausrichten oder andere Hilfs- und Förderungsmassnahman ergreifen. Die Stiftung kann auch Tätigkeiten anderer Vereinigungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung fördern. Die näheren Bestimmungen über die Organisation der Stiftung und über Art und Umfang der Zuwendung können vom Stiftungsrat in einem Reglement festgelegt werden. Die Reglemente sowie allfällige Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung zu unterbreiten.