Barber Angels Brotherhood
AktivUID / MWST
CHE-412.724.503 MWST
Handelsregister-Nummer
CH-020-6003161-9
Sitz
Wangen-Brüttisellen
Zweck
Der Verein Barber Angels Brotherhood dient allein der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen. Es wird die Friseurdienstleistung für Frauen und Männer kostenlos durchgeführt. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereins. Finanzielle Mittel aus Beiträgen und Fördermitteln dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch unverhältnismässig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeregelungen für hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder, Zenturios für die Kantone und die Unterstützung während der Aufbauphase von Auslands-Chapters in angemessenem Rahmen festzulegen.
Management
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Publikationen
03.11.2025
22.02.2023
Frequently Asked Questions
What is the legal status of Barber Angels Brotherhood?
Barber Angels Brotherhood is Aktiv in the Swiss Commercial Register.
What is the UID (VAT) number of Barber Angels Brotherhood?
The UID (VAT) number of Barber Angels Brotherhood is CHE-412.724.503.
Where is Barber Angels Brotherhood located?
Barber Angels Brotherhood is located in Wangen-Brüttisellen with its registered address at c/o Melanie Scherer, Roswis 12, 8602 Wangen b. Dübendorf.
What is the legal form of Barber Angels Brotherhood?
Barber Angels Brotherhood is registered as a Verein (Verein) in Switzerland.
What is the purpose of Barber Angels Brotherhood?
Der Verein Barber Angels Brotherhood dient allein der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen. Es wird die Friseurdienstleistung für Frauen und Männer kostenlos durchgeführt. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mittel des Vereins. Finanzielle Mittel aus Beiträgen und Fördermitteln dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch unverhältnismässig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Der Vorstand ist berechtigt, Ausnahmeregelungen für hauptamtlich tätige Vorstandsmitglieder, Zenturios für die Kantone und die Unterstützung während der Aufbauphase von Auslands-Chapters in angemessenem Rahmen festzulegen.